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Neuer Leitfaden für Genehmigung von Tierhaltungsanlagen in Brandenburg

Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat den neuen Leitfaden für die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen für das Land Brandenburg veröffentlicht. Der Leitfaden ist an den seit 1. Mai 2015 in Brandenburg eingeführten Elektronischen immissionsschutzrechtlichen Antrag (ELiA) angepasst.

Lesezeit: 2 Minuten

Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat den neuen Leitfaden für die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen für das Land Brandenburg veröffentlicht. Der Leitfaden ist an den seit 1. Mai 2015 in Brandenburg eingeführten Elektronischen immissionsschutzrechtlichen Antrag (ELiA) angepasst.


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Der Leitfaden soll einen Überblick über die bau- und umweltrechtlich relevanten Planungs-, Verfahrens- und Genehmigungsschritte auf dem Weg zu einem neuen Stall geben. Nicht zuletzt soll er auch eine fachliche Hilfe zur Auswahl geeigneter Planer beziehungsweise Betreuer für solche Projekte geben.


Die rechtliche Beratung zum Antragsverfahren kann und soll der Leitfaden nicht ersetzen.

Jede Errichtung, Änderung oder Erweiterung einer Tierhaltungsanlage erfordert eine behördliche Genehmigung. Je nach Größe der Anlage sind dazu unterschiedliche Verfahren zu durchlaufen. So soll sichergestellt werden, dass das Vorhaben nicht in Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht.


Zu solchen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zählen neben dem Baurecht und dem Immissionsschutzrecht insbesondere auch Vorschriften des Naturschutzes, der Raumordnung sowie des Gewässerschutzes, des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes, die zu beachten sind.


Für die Nutztierhaltung gelten spezifische rechtliche Besonderheiten, die sich aus der engen Bindung der Tierhaltung an die Landnutzung ergeben. Insbesondere sind die vielfältigen Interessenkonflikte mit Schutzgütern wie Wasser, Boden und Luft zu beachten.


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