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Neues Arzneimittelgesetz nimmt einseitig die Tierhalter in die Pflicht

Am Dienstag ist die Novelle des Arneimittelgesetzes in Kraft getreten, die der Bundesrat Anfang Juli 2013 beschlossen hatte. Wilhelm Priesmeier von der SPD rechnet nicht damit, dass die Verpflichtung zur Meldung der eingesetzten Antibiotika-Mengen zu einem bürokratischen Mehraufwand führen wird, die Bauern schon.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Dienstag ist die Novelle des Arneimittelgesetzes in Kraft getreten, die der Bundesrat Anfang Juli 2013 beschlossen hatte. Wilhelm Priesmeier von der SPD rechnet nicht damit, dass die Verpflichtung zur Meldung der eingesetzten Antibiotika-Mengen zu einem bürokratischen Mehraufwand führen wird, durch den die landwirtschaftlichen Betriebe in irgendeiner Weise gefährdet sind. Aus dem Berufsstand kommen dagegen Warnungen vor einer massiven Zunahme.

 

Gerhard Stadler vom Bayerischen Bauernverband etwa erinnert die Politiker an den Koalitionsvertrag, wonach die gesetzlichen Regelungen zur Verringerung des Antibiotika-Einsatzes unbürokratisch und praxisnah umgesetzt werden sollen. Außerdem enthält das Gesetz seiner Meinung nach einen schweren Logikfehler. Unabhängig von der Gesamtentwicklung des Antibiotikaverbrauchs in der Nutztierhaltung werde die über dem Median liegende Hälfte der Tierhalter – und somit konstant 50 % der Tierhalter – permanent unter Handlungszwang gesetzt. Das sei sachlich nicht gerechtfertigt und inakzeptabel.

 

Ebenso kritisiert Stadler, dass das Arzneimittelgesetz ausschließlich die Nutztierhalter ins Visier nehme. „Das ist absolut einseitig und wird dem komplexen Thema Resistenzen überhaupt nicht gerecht!“, erklärte er. Schon heute gingen die Tierhalter verantwortungsvoll mit ihren Tieren um, weil jeder Tierhalter an gesunden Tieren interessiert ist. Antibiotika seien zudem verschreibungspflichtig und würden nur auf Anordnung eines Tierarztes verabreicht.

 

„Wir stehen dazu, dass der Einsatz von Antibiotika sich auf das unbedingt nötige Maß beschränken muss. Auf der anderen Seite muss aber auch klar sein, dass kranke Tiere behandelt werden müssen. Das gebietet allein der Tierschutz“, so der Landwirt. Leider erweckten auch Medienberichte immer wieder den Anschein, als würden Antibiotika routinemäßig dem Futter beigemischt. Dazu stellt Stadler klar: „Futterantibiotika als Leistungsförderer sind EU-weit seit 2006 verboten“.


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Hilse: Landwirte stehen für eine Minimierungsstrategie


Auch Landvolkpräsident Werner Hilse stellte klar, dass die Ansätze zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung auf den Höfen bereits gelebte Realität seien. „Unsere Landwirte sind hoch sensibilisiert und wollen aus eigener Überzeugung allen Ursachen nachgehen, wenn auf ihrem Hof überdurchschnittlich viel Antibiotika eingesetzt werden. Sie suchen nach Wegen, diese vermeiden zu können.“


Die Grundlage dazu böten die Bestandstagebücher zum Arzneimitteleinsatz, der ausschließlich nach tierärztlicher Anordnung erfolge, und die Selbstverpflichtungserklärung gegenüber der Qualität und Sicherheit (QS). Zweifelsfrei aber müsse die Möglichkeit zur Behandlung kranker Tiere weiter möglich sein.


Gesunde Tierbestände lassen sich nach Einschätzung Hilses durch strikte Stallhygiene, gute Tierbeobachtung und das richtige Konzept der Tierhaltung erreichen. Ein höherer Antibiotikaeinsatz sei nicht zwangsläufig das Kennzeichen größerer Tierbestände.


Hilse wehrt sich in diesem Zusammenhang gegen Panikmache und allzu leichtfertige Schwarz-Malerei, wie sie Landwirtschaftsminister Christian Meyer in einer Pressemitteilung betreibt. Der Minister erwecke den Eindruck, Landwirte würden Arzneimittel leichtfertig einsetzen. Als plumpe Panikmache bezeichnet das Landvolk die Kausalkette des Ministers, wonach von Tierställen ein unmittelbares Risiko für die Übertragung multiresistenter Keime (MRSA) ausginge. Landwirte seien sich der Gefahr für Resistenzbildungen sehr bewusst.


Das größere Gefährdungspotenzial dagegen gehe von Krankenhauskeimen aus, die nicht in Verbindung zur Landwirtschaft stehen. Eine echte Minimierungsstrategie müsse daher die Humanmedizin mit einbeziehen.


Hintergrund


Die neuen Regelungen verpflichten die Tierhalter von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten, alle sechs Monate der zuständigen Veterinärbehörde zu melden, welche Antibiotika sie in diesem Zeitraum in welchen Mengen welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben. Bleiben die Meldungen aus oder werden Anordnungen bei zu hohen Antibiotika-Gaben nicht befolgt, drohen Bußgelder.


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