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Neues Landesjagdgesetz in Schleswig-Holstein beschlossen

Die Jäger in Schleswig-Holstein müssen ab April 2015 ohne bleihaltige Munition auskommen. Das ist der Kernpunkt des neuen Landesjagdgesetzes, das der Kieler Landtag mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPD, Grüne und Südschleswigscher Wählerverband kürzlich beschlossen hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Jäger in Schleswig-Holstein müssen ab April 2015 ohne bleihaltige Munition auskommen. Das ist der Kernpunkt des neuen Landesjagdgesetzes, das der Kieler Landtag mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPD, Grüne und Südschleswigscher Wählerverband kürzlich beschlossen hat.


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Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck begrüßte die Novelle. „Das Verbot von bleihaltiger Büchsenmunition ist richtig“, sagte der Grünen-Politiker im Landtag. Es diene der Gesundheitsvorsorge für die Menschen und helfe dem Artenschutz, denn Bleimunition gefährde streng geschützte, aasfressende Greifvögel wie Seeadler, weil sie beim Fressen Blei aufnähmen. Bleifreie Munition dagegen sei die zeitgemäße Alternative und habe sich bewährt.


Die Fachhochschule Eberswald habe die tierschutzgerechte Tötungswirkung der bleifreien Munition auf der Grundlage von 11 000 Abschussberichten geprüft und keine signifikanten Unterschiede zur Bleimunition festgestellt, erklärte Habeck. Die oft behauptete Gefährdung des Hinterlandes lasse sich ebenfalls wissenschaftlich nicht feststellen.


Die umweltpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Marlies Fritzen, betonte ebenfalls, zahllose Untersuchungen sowohl zur Tötungswirkung als auch zur Sicherheit der Jagdausübenden hätten gezeigt, dass beides weniger vom Material als von der Konstruktion der Geschosse abhänge. Hinzu komme eine Studie des Sachverständigenrates für Risikobewertung vom Dezember 2010, die vor häufigem Verzehr von Wildfleisch wegen „der Akkumulation von Blei in unseren Körpern warnt“. All diese Ergebnisse rechtfertigten, ja sie geböten gar das Verbot bleihaltiger Munition, so Fritzen.

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