Neues Marktstrukturgesetz soll Bündelung von Agrarerzeugnissen erleichtern

[20.09.2012]


Ilse Aigner und Angela Merkel Ilse Aigner und Angela Merkel Das Bundeskabinett hat am 19. September den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen, das sogenannte Agrarmarktstrukturgesetz, beschlossen. Das neue Gesetz tritt an die Stelle des seit 1969 bestehenden Marktstrukturgesetzes und soll europarechtliche Änderungen ins deutsche Recht übertragen sowie Regelungslücken schließen. So war im Rahmen des EU-Milchpaketes beschlossen worden, die Verhandlungsposition der Erzeuger gegenüber den Abnehmern durch bessere Bündelungsmöglichkeiten zu stärken.

Unter anderem definiert das Gesetz künftig, wo die Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen wettbewerbsrechtlich stehen. Anerkannten Vereinigungen von Erzeugerorganisationen werde ein klarer Rahmen für Preisberichterstattung und Preisfeststellung gegeben, schreibt der DBV dazu. Mit den sogenannten Branchenverbänden werde zudem eine neue Organisationsform geschaffen, die einen engen Dialog zwischen den verschiedenen Partnern innerhalb der Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungskette gewährleisten soll.

Nach Ansicht des Bauernverbandes fördere die vorgeschlagene Gesetzesänderung eine bessere Bündelungsmöglichkeit des Angebotes bei vielen Agrarerzeugnissen. Vor diesem Hintergrund stärke der Gesetzentwurf agrarmarktstrukturelle Belange und fördere die Wettbewerbskraft der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft, heißt es beim DBV. (ad)

Leserkommentare

3 Kommentar(e)
  • Glaubwürdigkeit

    [20.09.2012]

    Ach ja, die Bündelungsmöglichkeiten sollen mit diesem neuen Agrarmarktstrukturgesetz erhöht werden? Geht es im Gegenteil nicht darum, die Milcherzeuger vertikal in "ihre" Genossenschaften zu integrieren? Indem ein Mitglied einer Geno sich nicht anderweitig bündeln kann. Hier wird ganz bewußt einer Bündelung der Milcherzeuger entgegengetreten und dies soll uns dann auch noch als das Gegenteil verkauft werden. Dass die Glaubwürdigkeit des DBV mit derartigen Unwahrheiten immer weiter sinkt, ist nicht verwunderlich!

    von Doris Peitinger

  • Wird da nun nach so viel Zeit des tatenlosen Zusehens was für gut verkauft? Genau hinsehen, es wäre ja zu schön um war zu sein!

    [20.09.2012]

    In diesem Entwurf soll die bestehende Doppelmitgliedschaft so nicht mehr möglich sein. Das heißt mit anderen Worten, ich kann in keiner EZG vermarkten, wenn ich Mitglied einer Genossenschaft bin. Dieser Entwurf, so er denn im Bundesrat mehrheiten findet, schadet also der Bündelungsmöglichkeit. Uns wird mit tollen Überschriften endlich ne gute Tat verkauft, in Wahrheit aber erfahren wir Einschränkungen im Wettbewerb um unsere Milch, was ja eigentlich gefördert werden soll. Ich nenn sowas "Verlogen". Zumindest sollten solche Berichte in unseren eigenen Medien die ganze Wahrheit beleuchten! Ach ja, die gehörn ja auch dem DBV. Alles klar!

    von Hardthof

  • Dann kann´s ja nur noch

    [20.09.2012]

    aufwärts gehen ......man darf in zwei EZ G`s nicht gleichzeitig sein hab ich gelesen.

    von Friesenkuh

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