Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Nicht vergessen: Pflanzenschutzmitteleinsatz aufzeichnen

Im März ist die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes in Kraft getreten.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Leiter landwirtschaftlicher, gärtnerischer und forstwirtschaftlicher Betriebe sind daher jetzt aufgefordert, ihren Pflanzenschutzmitteleinsatz aufzuzeichnen und zwei Jahre lang aufzubewahren. Darauf hat heute nochmals das brandenburgische Agrarministerium hingewiesen. So regelt das Gesetz Aufbrauchfristen für Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung abgelaufen ist, neu und schreibt eine Verpflichtung zur unverzüglichen sachgerechten Entsorgung von bestimmten, nicht mehr anwendbaren Pflanzenschutzmitteln fest.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Weitere Infos dazu unter www.isip.de

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.