Die Leiter landwirtschaftlicher, gärtnerischer und forstwirtschaftlicher Betriebe sind daher jetzt aufgefordert, ihren Pflanzenschutzmitteleinsatz aufzuzeichnen und zwei Jahre lang aufzubewahren. Darauf hat heute nochmals das brandenburgische Agrarministerium hingewiesen. So regelt das Gesetz Aufbrauchfristen für Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung abgelaufen ist, neu und schreibt eine Verpflichtung zur unverzüglichen sachgerechten Entsorgung von bestimmten, nicht mehr anwendbaren Pflanzenschutzmitteln fest.
Weitere Infos dazu unter www.isip.de