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Niedersachsen steigt aus dem Schnabelkürzen aus

Niedersachsen macht Ernst mit dem Ausstieg aus dem Schnabelkürzen. Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, ist entsprechend dem niedersächsischen Tierschutzplan ab dem 1. Januar Schluss mit dem Kürzen der Schnäbel bei Moschusenten, die oft auch als Barbarie-Enten verkauft werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsen macht Ernst mit dem Ausstieg aus dem Schnabelkürzen. Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, ist entsprechend dem niedersächsischen Tierschutzplan ab dem 1. Januar Schluss mit dem Kürzen der Schnäbel bei Moschusenten, die oft auch als Barbarie-Enten verkauft werden.


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Die kommunalen Veterinärbehörden dürfen dann keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilen. „Bei Niedersachsens Enten bleibt ab 2014 der Schnabel dran, und es gibt Wasserzugang zur Gefiederpflege im Zuge neuer Tierschutzstandards", erklärte Ressortchef Christian Meyer. Dessen Erlass beruht auf einer gemeinsamen Vereinbarung mit der niedersächsischen Geflügelwirtschaft von Anfang des auslaufenden Jahres, in der neben dem Verzicht auf das Abschneiden der Schnabelspitze auch bessere Haltungsbedingungen vorgesehen sind.


Wie Meyer hervorhob, werden erstmals anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse wesentliche Standards zur Haltung von Moschusenten definiert. Demnach muss etwa die Besatzdichte bei fehlendem Gesundheitskontrollprogramm deutlich reduziert werden. Ein altersangepasstes Wasserangebot zur Gefiederpflege wird vorgeschrieben, ebenso Einstreu und Beschäftigungsmaterial. So könne man „auf den tierschutzwidrigen Eingriff des Schnabelkürzens“ verzichten. Niedersachsen werde damit „Vorreiter beim Tierschutz für Enten“, stellte der Minister fest.


Damit auch andere Bundesländer dem Beispiel folgen, hat Meyer seine Länderkollegen und Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich um die Übernahme der niedersächsischen Regeln gebeten. Ferner müsse der Bund mit neuen Vorgaben das Verbringen oder die Einfuhr von Tieren unterbinden, an denen in anderen Ländern tierschutzwidrige Eingriffe wie das Schnabelkürzen vorgenommen würden. Ebenfalls verbindlich per rechtswirksamen Erlass an die Kommunen geregelt sei das Ende des Schnabelkürzens bei Legehennen für das Jahr 2016, erläuterte Meyer. Es müsse Schluss damit sein, die „Tiere an die Haltungsbedingungen anzupassen“. Der Tierschutzplan der Vorgängerregierung werde beherzt umgesetzt.

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