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„Noch ist CETA nicht fix“

Das Handelsabkommen CETA mit Kanada soll in wenigen Wochen vorläufig in Kraft treten. Macht es da überhaupt noch Sinn, sich dagegen zu wehren?, wollte top agrar Österreich von Gebietsbäuerin Cornelia Baumgartner wissen. Ihrer Ansicht nach ist ein Scheitern des Abkommens in der gesamten Anwendung durchaus noch möglich.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Handelsabkommen CETA mit Kanada soll in wenigen Wochen vorläufig in Kraft treten. Macht es da überhaupt noch Sinn, sich dagegen zu wehren?, wollte top agrar Österreich von Cornelia Baumgartner wissen. Sie ist Gebietsbäuerin aus Pöggstall und hat sich intensiv mit CETA beschäftigt.

 

Wie sie im Interview sagte, sei ein Scheitern des Abkommens in der gesamten Anwendung durchaus noch möglich. „Das Votum des EU-Parlaments für CETA Mitte Februar umfasst jene Teile des Vertrags, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen, wie z.B. der Wegfall der Zölle. Für CETA in der gesamten Anwendung, die auch den umstrittenen Investitionsschutz-Gerichtshof schaffen würde, müssen jedoch alle Parlamente der 28 Mitgliedsländer zustimmen. Die 560.000 Stimmen des Volksbegehrens zeigen den enormen Widerstand der Bevölkerung und darf nicht unerhört bleiben“, so Baumgartner.

 

Die Bäuerin schaut mit Sorge auf mögliche Auswirkungen des Abkommens. So würden mit CETA Gremien mit Vertretern aus der Wirtschaft geschaffen, die bestehende und zukünftige Regulierungen zwischen der EU und Kanada abbauen sollen. Eine Beteiligung von Mitgliedern der nationalen und europäischen Parlamente sei nicht vorgesehen. Zudem soll es keine Behörden geben, die kontrollieren, ob es sich bei den Importen aus Kanada wirklich um vereinbarte Standards handelt. Beispielsweise sei dort der Einsatz von Wachstumshormonen wie Ractopamin erlaubt oder Pestizide, die in der EU verboten sind. Auch gentechnisch veränderter Lachs trage in Kanada keine Kennzeichnung. Kritisch sieht Baumgartner auch, dass bei Schweinefleisch die 16-fache Importquote vereinbart wurde.

 

„Die österreichische Ernährungssouveränität wird nur solange gegeben sein, solange heimische Bauern dem Preisdruck mit Billigimporten standhalten! Außerdem ist im EU-Recht das Vorsorgeprinzip verankert. In CETA sind dagegen handelsbeschränkende Regulierungen auf Dauer nur dann zulässig, wenn eine gesicherte wissenschaftliche Grundlage besteht. CETA sieht jedoch im Bereich der Agro-Gentechnik eine viel engere Zusammenarbeit vor. Langfristig ist somit ein Absenken der Lebensmittel- und Umweltstandards zu erwarten“, so Baumgartner.

 

Vorteile aus dem Abkommen sieht sie lediglich für Verarbeitungsbetriebe wie z.B. die Getränkehersteller. Limonaden und Energy-Drinks – und nicht etwa Milch und Fleisch – seien bereits die wichtigsten Agrarexportprodukte der Alpenrepublik, die die Agrarhandelsbilanz maßgeblich beeinflussen. „Globalisierung dient hauptsächlich den großen Konzernen, Regionalisierung den heimischen Bauern!“

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