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Ostküstenleitung: Bauernverband lehnt Erdkabel ab

Die Energiewende ist laut dem Bauernverband Schleswig-Holstein richtig und wichtig. Allerdings sind durch den Netzausbau die Grundeigentümer sowie Land- und Forstwirte infolge der Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch den Leitungsbau unmittelbar in ihren Eigentums- und Nutzungsrechten betroffen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Energiewende ist laut dem Bauernverband Schleswig-Holstein richtig und wichtig. Allerdings sind durch den Netzausbau die Grundeigentümer sowie Land- und Forstwirte infolge der Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch den Leitungsbau unmittelbar in ihren Eigentums- und Nutzungsrechten betroffen.

 

Bei der Ostküstenleitung soll auch neben dem klassischen Freileitungsbau für einige Teilabschnitte die Erdverkabelung angewandt werden. Eine solche Erdverkabelung mit 380- kV-Leitungen wird vom Bauernverband als äußerst kritisch beurteilt.

 

Die Verlegung von Erdkabeln sei mit massiven Eingriffen in den Boden und seine Struktur verbunden. Dieser Eingriff in das Grundstück ist sehr viel gravierender als beim klassischen Freileitungsbau. Darüber hinaus strahlen Erdkabel Wärme ab. Durch die insbesondere bei Wechselspannung von einer Erdverkabelung ausgehende Erwärmung des Bodens ist nach Ansicht des Verbandes mit erhöhter Verdunstung und Austrocknung in einem ca. 20 m breiten Streifen zu rechnen. Daraus würden sich dauerhafte und nicht vorübergehende erhebliche Produktionseinbußen auf landwirtschaftlichen Flächen ergeben.

 

Hinzu komme, dass zwischen Erdkabeln und Freileitung Übergangsbauwerke errichtet werden müssen, die zu einem weiteren unnötigen Flächenverbrauch führen. Neben der tatsächlich in Anspruch genommenen Baufläche für das Erdkabel kämen auch zusätzlich naturschutzfachliche Ausgleichsflächen, die den Flächendruck auf die landwirtschaftlichen Produktionsflächen vermehren, hinzu.

 

Der Bauernverband Schleswig-Holstein fordert daher, die Erdverkabelung nur in Ausnahmefällen zuzulassen. Erdkabel dürften keine gleichberechtigte Alternative zur Freileitung werden. Die gesetzliche Bestimmung des Vorranges von Freileitungen ist zu unterstützen.

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