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Pferdefleischskandal: Aigner stellt 10 Punkte Plan vor

Die Verbraucherminister von Bund und Ländern haben sich bei einer Sondersitzung am Montag in Berlin auf einen 10-Punkte-Plan verständigt, der erste Konsequenzen aus dem Skandal um falsch deklarierte Fleischprodukte zieht.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Verbraucherminister von Bund und Ländern haben sich bei einer Sondersitzung am Montag in Berlin auf einen 10-Punkte-Plan verständigt, der erste Konsequenzen aus dem Pferdefleischskandal zieht.


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Der Plan sieht unter anderem eine konsequente Umsetzung des EU-Aktionsplans und ein erweitertes Untersuchungsprogramm für Deutschland vor, eine koordinierte, aktive Verbraucherinformation, eine europaweite Herkunftskennzeichnung auch für verarbeitete Fleischprodukte, eine gezielte Stärkung regionaler Kreisläufe sowie die Prüfung eines Frühwarnsystems. Die Lebensmittelverarbeitenden Unternehmen schließlich sollen für die Sicherheit und die Kennzeichnung der von ihnen erzeugten Produkte primär verantwortlich sein, so die Minister.


Die 10 Punkte


1. Kurzfristige nationale Umsetzung des EU-Aktionsplans


In einem EU-weit koordinierten Untersuchungsprogramm werden Fleischprodukte auf die Beimischung nicht deklarierten Pferdefleisches untersucht. Gleichzeitig wird Pferdefleisch gezielt auf Rückstände von Tierarzneimitteln, die nicht für die Lebensmittelproduktion zugelassen sind, untersucht. Damit soll einerseits Falschdeklaration aufgedeckt werden, gleichzeitig aber auch die Sicherheit legal erzeugten und verarbeiteten Pferdefleisches überprüft werden. Untersucht werden sollen Waren aus EU-Staaten, aber auch Importwaren. Die Untersuchungen sollen Ende März abgeschlossen sein.


2. Aufstellung eines erweiterten Untersuchungsprogramms „Deutschland plus“


In Deutschland werden über die EU-Vorgaben hinaus zusätzliche Proben von Fleischerzeugnissen auch auf andere nicht deklarierte Fleischzutaten untersucht. Bund und Länder stellen gemeinsam bis Ende Februar 2013 dieses zusätzliche Untersuchungsprogramm auf. Sie streben an, die Untersuchungen bis Ende April abzuschließen. Der Bund unterstützt die Länder mit Untersuchungskapazitäten in Bundeseinrichtungen.



3. Überprüfung der Eigenkontrollsysteme


Die Anforderung an die Eigenkontrollsysteme der Unternehmen, auch im Hinblick auf Täuschung und Irreführung bei Lebensmitteln werden überprüft.


4. Überprüfung der Informationspflichten von Unternehmen gegenüber den Behörden


5. Bereitstellung aktueller Verbraucherinformationen über Internet und Hotline


Bund und Länder stellen die verfügbaren Informationen über zurückgerufene Produkte in übersichtlicher Form zusammen und machen diese Informationen über eine zentrale Internetseite zugänglich. Ergänzend steht auch eine telefonische Hotline bereit: Tel 0228 - 24 25 26 27 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr)


6. Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verbraucherinformation


Bund und Länder entwickeln die vorhandenen rechtlichen Regelungen zur Information der Verbraucher über beanstandete Produkte, Vertriebswege und Unternehmen weiter. Ziel ist es, diese rechtssicher, praxistauglich und angemessen im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des Täuschungsschutzes zu optimieren.


7. Frühwarnsystem „Materielle Anreize zur Verbrauchertäuschung“


Das Bundesverbraucherministerium prüft, wie wissenschaftsbasiert ein Frühwarnsystem entwickelt werden kann, das systemimmanente materielle Anreize zur Verbrauchertäuschung erkennt. Damit könnten Überwachungsbehörden in die Lage versetzt werden, proaktiv gegen vermutete Täuschungen aber auch gegen mit Täuschungen verbundene gesundheitliche Risiken bei der Produktion von Lebensmitteln vorzugehen.

Systematische Beobachtungen von Produktionsvolumina, Preisveränderungen und Warenströmen können dafür die Grundlage bieten.


8. Überprüfung der Sanktionsmöglichkeiten


Der straf- und bußgeldrechtliche Sanktionsrahmen sowie die Schaffung praktikabler Möglichkeiten zur Abschöpfung von Unrechtsgewinnen, zum Beispiel in Anlehnung an das Kartellrecht, werden überprüft.


9. Europaweite Herkunftskennzeichnung auch für verarbeitete Lebensmittel


Die Herkunft der einzelnen Zutaten muss derzeit auf verarbeiteten Lebensmitteln nicht angegeben werden. Deutschland unterstützt aber eine Erweiterung der bestehenden Herkunftskennzeichnung auf EU-Ebene. Ziel muss es sein, möglichst noch in diesem Jahr über Eckpunkte einer Herkunftskennzeichnung zu beraten, die EU-weit eingeführt wird und verbindlich für alle Unternehmen im gemeinsamen Binnenmarkt gilt.


10. Stärkung regionaler Kreisläufe auf dem deutschen Lebensmittelmarkt


Die Minister wollen die Regionalität bei Lebensmitteln stärken. (ad)

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