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RLV-Fachausschuss: Zuckermarktordnung bis 2020 unverzichtbar

Die Rübenanbauern im Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) haben sich erneut für die Verlängerung der Zuckermarktordnung bis mindestens zum Jahr 2020 ausgesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Rübenanbauern im Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) haben sich erneut für die Verlängerung der Zuckermarktordnung bis mindestens zum Jahr 2020 ausgesprochen. Agrarministerrat und Europäische Kommission müssten sich der Position des Europäischen Parlaments anschließen und dürften die Verlängerung der bewährten Marktordnung bis 2020 nicht länger blockieren, forderten die Mitglieder des RLV-Fachausschusses Pflanzliche Erzeugung auf ihrer letzten Sitzung am 13. Juni in Bonn.


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Zuvor hatte RLV-Vizepräsident Bernhard Conzen, gleichzeitig Vorsitzender des Rheinischen Rübenbauer-Verbandes (RRV), noch einmal deutlich gemacht, dass sich die Zuckermarktordnung in der Vergangenheit bewährt habe und daher auch weiter an ihr festgehalten werden müsse.


Die von Rübenanbauern und Zuckerfabriken in Deutschland und Europa erbrachten Leistungen für die Gesellschaft und den ländlichen Raum dürften nicht durch ein vorzeitiges Auslaufen der Marktordnung leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Dazu gehöre neben der stabilen Versorgung des europäischen Marktes mit Zucker auch die Einhaltung von hohen Umwelt- und Sozialstandards sowie die Stärkung der Wirtschaftskraft vor allem in ländlichen Räumen, so Conzen.


Er gab zu bedenken, dass die Volatilität des Weltmarktes ohne die gegenwärtige Quotenregelung in den beiden zurückliegenden Jahren den EU-Binnenmarkt voll getroffen hätte. Angesichts der weltweit steigenden Nachfrage nach Zucker, aber weiterhin stark schwankender Ernteerträge, müssten die Rahmenbedingungen in Europa auf Stabi­lität hin ausgerichtet werden. Der aktuelle Preisverfall für Zucker am Weltmarkt unterstrei­che das zusätzlich.


„Im Hinblick auf den Zeitpunkt des Aus­laufens der Zuckermarktordnung ist trotzdem noch alles möglich“, betonte Conzen. Nach seinen Worten stehen augenblicklich drei Zeit­punkte für das Auslaufen der Quotenregelung im Rau­me. Die Europäische Kommission plädiere für ein Auslaufen 2015, der Agrarministerrat für 2017 und das Parlament für 2020. „Es kommt nun darauf an, dass Agrarministerrat und Kommission bei den Trilog-Verhandlungen im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik einlenkten und dem Vorschlag des Parlaments für eine Verlängerung bis 2020 folgten“, so der RRV-Vorsitzende. (ad)

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