Ab Mitte Dezember muss Rapsöl auch bei verarbeiteten Lebensmitteln durchgängig offen deklariert werden. Darauf hat die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) unter Hinweis auf die neue Lebensmittelinformations-Verordnung aufmerksam gemacht, die am 13. Dezember EU-weit in Kraft tritt.
Für Verbraucher werde künftig bereits beim ersten Blick auf das Etikett ersichtlich, ob Lebensmittel aus beziehungsweise mit „ernährungsphysiologisch wertvollem Rapsöl“ hergestellt worden seien, erklärte die UFOP. Während sich die Angabe der botanischen Herkunft auf der Speiseölflasche im Lebensmitteleinzelhandel bereits vor Jahren durchgesetzt habe, sei bisher bei vielen verarbeiteten Lebensmitteln nur die Zutat „Pflanzenöl“ oder „pflanzliches Öl“ angegeben worden.
Durch die Lebensmittelinformations-Verordnung werde nun erstmals eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung für alle vorverpackten Lebensmittel eingeführt. Nur wo künftig „Rapsöl“ beziehungsweise „Raps“ drauf stehe, sei auch Rapsöl drin, so die UFOP. Der Energiegehalt sowie die Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz müssten ebenfalls angegeben werden, allerdings erst ab dem 13. Dezember 2016.