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SLB-Präsident Vogel macht Druck beim Veterinärwesen

Der Bauernverband Sachsen sprach kürzlich in Dresden mit Vertretern des Verbraucherschutzministeriums (SMS) über die Ausgestaltung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG).

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Der Bauernverband Sachsen sprach kürzlich in Dresden mit Vertretern des Verbraucherschutzministeriums (SMS) über die Ausgestaltung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG).


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Verbandspräsident Wolfgang Vogel machte dabei deutlich, dass grundsätzlich alle Maßnahmen, die die Gefahr einer Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen verhindern, zum Schutz der Nutztierhaltung richtig und wichtig sind und vom SLB unterstützt werden. „Dabei sind bei allen neu einzuführenden Maßnahmen aber das Kosten-Nutzen-Verhältnis und deren Praktikabilität zu prüfen, um zu verhindern, dass die Wirtschaftlichkeit der Nutztierhaltung unnötig belastet wird“, so Vogel.



Im Gesprächsverlauf kritisierte der Präsident Exporthemmnisse, insbesondere nach Russland, die dem deutschen Föderalismus im Veterinärrecht geschuldet sind. Diese schaden neben der Lebensmittelindustrie vor allem auch unseren Bauern.


In diesem Zusammenhang vertreten die SLB-Mitglieder die Auffassung, dass künftig die zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen nicht das SMS, sondern das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) sein sollte. Mit einer Neuordnung der Verwaltung nach der Landtagswahl am 31. August 2014 wäre nunmehr die Möglichkeit gegeben, das derzeitige Referat 24 im SMS „Allgemeine Angelegenheiten des Veterinärwesens, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz“ in die Zuständigkeit des Agrarministeriums zu überführen.



SMS-Abteilungsleiter Dr. Stephan Koch berichtete über die Möglichkeit der Entgegennahme einer Anzeige im Tierseuchen- oder Verdachtsfall bei Nichterreichbarkeit des Amtsveterinärs über die Leitstellen der Landkreise, Telefonnummer 112. Diese würden dann die erforderlichen Behörden umgehend informieren.



„Bei seuchenbedingt erforderlichen Tötungsmaßnahmen muss der Freistaat Rahmenvereinbarungen bzw. Vorhalteverträge für jede Tierart mit Dienstleistern erarbeiten und abschließen, da der Tierhalter ab bestimmten Bestandsgrößen dazu nicht in der Lage ist. Eine Delegierung dieser Aufgabe an die Sächsische Tierseuchenkasse lehnt der Berufsstand kategorisch ab“, stellte Bauernpräsident Vogel klar.



Weitere Themen waren die Novelle des Arzneimittelgesetzes, die Einführung eines staatlichen Antibiotika-Monitorings, die Vergabepraxis von Viehverkehrsverordnungs-Nummern und die Leistungsfähigkeit der Tierkörperbeseitigungsanlage.

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