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Sachsen-Anhalt fördert wieder Hecken und Feldgehölze

Die Anlage von Hecken und Feldgehölzen wird jetzt mit EU-Mitteln gefördert. Anträge können ab sofort bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten gestellt werden. Ziel ist es, die Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie den Umbau von Hecken zu unterstützen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Anlage von Hecken und Feldgehölzen wird jetzt mit EU-Mitteln gefördert. Anträge können ab sofort bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten gestellt werden. Ziel ist es, die Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie den Umbau von Hecken zu unterstützen, um Bodenerosion durch Wasser oder Wind in der Landwirtschaft zu vermindern. Dafür stehen rund vier Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung.


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Was wird gefördert?


Gefördert wird die Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie der Heckenumbau einschließlich von Planungsleistungen sowie die Entwicklungspflege bis zum Abschluss drittes Standjahr der Gehölze.


Wer wird gefördert?


Es werden landwirtschaftliche Unternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Wasser- und Bodenverbände und vergleichbare Körperschaften oder natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, die nicht landwirtschaftliche Unternehmen sind, gefördert.


Wie wird gefördert?


Die Förderung erfolgt mittels nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Obergrenze von 100.000 Euro je Vorhaben.


Wie ist das Antragsverfahren?


Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Bewilligungsbehörde für die Gewährung der Zuwendung ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fläche des Vorhabens liegt.


Die Antragstellung erfolgt fortlaufend. Anträge für die Auswahl am 01.09.2016 müssen spätestens zwei Wochen vor diesem Termin bei der Bewilligungsbehörde vorliegen. Nach erfolgreicher Antragsprüfung werden die zu fördernden Vorhaben anhand von Auswahlkriterien ermittelt.


Die Förderrichtlinie und alle weiteren Unterlagen sind im Internet unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de zu finden.

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