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Schäfer können auf Agrardieselerstattung hoffen

Das Votum des Bundesrates für eine Angleichung der Agrardieselrückerstattungsregelung für Schäfer an die Ausnahmeregelung für Imker ist von der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) als wichtiger „Zwischenerfolg“ begrüßt worden.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Votum des Bundesrates für eine Angleichung der Agrardieselrückerstattungsregelung für Schäfer an die Ausnahmeregelung für Imker ist von der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) als wichtiger „Zwischenerfolg“ begrüßt worden. Er kämpfe seit Jahren dafür, dass Schafhalter ebenfalls - wie es seit Jahren den Imkern zuteil werde - eine Agrardieselrückerstattung für alle Fahrzeugarten erhalten, die für den Transporteinsatz in der Schafhaltung egal ob Wasser, Futter oder Tiere eingesetzt werden, erklärte die VDL.


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Sie wertete das Votum des Bundesrats, das dieser im Zusammenhang mit seiner Stellungnahme zur Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes abgab, auch als Beleg für die Wichtigkeit einer guten Zusammenarbeit zwischen den Verbänden.


Der Beschluss der Länderkammer war auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns erfolgt, wozu laut VDL der Landesschafzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern die Vorarbeit nach vielen vorangegangen Vorstößen des Berufsstandes in dieser Sache geleistet hatte. Als nächster Schritt sei es wichtig, dass nun die Bundestagskoalitionen von CDU/CSU und FDP ebenfalls diesen Beschluss unterstützen und seine Umsetzung empfehlen würden, führte die VDL aus. Daher sollten nun die Agrar- und Finanzausschussmitglieder des Deutschen Bundestages angeschrieben werden, damit eine Änderung des Energiesteuergesetzes für Schäfer im Rahmen der Agrardieselrückerstattung analog zur Ausnahmeregelung, wie sie für Imker gelte, vorgenommen werde. (AgE)

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