Für eine Quotenregelung im Bereich der Sozialversicherungssysteme hat sich die Präsidentin des Deutschen Landfrauenverbandes (dlv), Brigitte Scherb, ausgesprochen. Ihren Ausführungen zufolge müssen Frauen gemäß ihrem Anteil an den Versicherten bei der Listenaufstellung für die Sozialwahlen berücksichtigt werden. Weil sich jedoch von allein kaum etwas bewegen werde, bleibe nur eine Quotenregelung, so Scherb.
Zwar räumt die dlv-Präsidentin ein, dass eine Änderung des Wahlrechts einen Eingriff in das Selbstverwaltungsprinzip darstelle. Das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes stehe jedoch in der Wertigkeit darüber. Der Staat sei daher verpflichtet, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen.
Eine eigene dlv-Liste für die nächsten Sozialwahlen 2017 steht für Scherb „nicht auf der Agenda“. Ziel müsse es vielmehr sein, „dass Frauen und Männer gemeinsam die sozialpolitischen Richtungen bestimmen und Entscheidungen treffen“. Nur so könnten auch auf der Versichertenseite Frauen und Männer gleichermaßen partizipieren.
Als „eindeutig zu wenig“ bezeichnet die dlv-Präsidentin den durchschnittlichen Frauenanteil aller Vertreterversammlungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) von derzeit unter 20 %. Bei den Vorständen seien es sogar nur knapp 12 %. (AgE)