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Scherb verteidigt Hofabgabeklausel

Die Bäuerinnenrente, deren Bezug an die Hofabgabe gebunden ist, sei ein unverzichtbarer Baustein für den Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge für Frauen, sagte Brigitte Scherb, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv), anlässlich der gegenwärtigen Diskussion um die Hofabgabeklausel.

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Die Bäuerinnenrente, deren Bezug an die Hofabgabe gebunden ist, sei ein unverzichtbarer Baustein für den Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge für Frauen, sagte Brigitte Scherb, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv), anlässlich der gegenwärtigen Diskussion um die Hofabgabeklausel. Aus Sicht der dlv-Präsidentin ist es „nicht nur ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft, sondern auch für das Zusammenleben von Jung und Alt das Beste, wenn die Verantwortung rechtzeitig und geordnet abgegeben wird“.



Bleibeperspektiven für die Jüngeren und Erhaltung des Lebensstandards im Ruhestand seien zwei Seiten einer Medaille. Scherb bezeichnete die Hofabgabeklausel als „ein bewährtes Instrument, das den Zeitpunkt und die Bedingungen des ‚Seitenwechsels‘ optimal regelt“. Sie räumte ein, dass die Regelung im Einzelfall gerade für Bäuerinnen problematisch sein könne: „Wir kennen komplizierte Einzelfälle, für die wir uns Lösungen im Sinne der betroffenen Frauen wünschen.“ Es sei daher zu hoffen, dass die angekündigte Gesetzesänderung mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern bringe. Die geplante Aufhebung der Altersgrenze bei der Abgabe unter Ehegatten geht nach Auffassung Scherbs in die richtige Richtung.  



Der dlv hat inzwischen Argumente und Informationen zur Bäuerinnenrente zusammengestellt. Nach Ansicht von Verbandspräsidentin Scherb müssen Frauen das Für und Wider einer möglichen Befreiung aus der landwirtschaftlichen Alterssicherung gründlich abwägen und die Konsequenzen für die spätere Rentenzahlung kennen. „Wir hoffen, dass unsere Argumentationen auch jene Landwirte erreichen, die in den Beiträgen zur Alterssicherung nur eine Belastung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe sehen“, erklärte Scherb. Diese Einstellung sei nicht zeitgemäß und diskriminierend für die Partnerin. Auf landwirtschaftlichen Höfen gelte Teamarbeit, „egal in welchen Bereichen Mann oder Frau tätig sind“.  AgE

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