Die Stallpflicht für Geflügel in Schleswig-Holstein soll bis zum 30. April 2015 im gesamten Land aufgehoben werden. Wie das Kieler Landwirtschaftsministerium am mitteilte, wurde ein entsprechender Erlass den zuständigen Kreisveterinärbehörden übermittelt.
Bei den Untersuchungen von Wildvogelproben aus Schleswig-Holstein habe in keinem Fall H5N8 oder ein anderer hochpathogener Subtyp des Influenzavirus nachgewiesen werden können. Auch sei aufgrund der milden Witterung kein Stau beim Frühjahrsvogelzug zu erwarten, so dass die Kreisveterinärbehörden nun die Aufstallungsanordnungen im Land insgesamt aufheben könnten, erläuterte das Agrarressort.
Die Staatsekretärin des Hauses, Silke Schneider, erinnerte jedoch daran, dass aviäre Influenzaviren in der Wildvogelpopulation vorkämen, die auch auf Haus- und Nutzgeflügel übertragen werden könnten. Sie rief deshalb alle Geflügelhalter dazu auf, weiterhin streng auf die notwendigen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Für Freilandhaltungen gelte, dass die Tiere nur im Stall gefüttert werden dürften, so dass Wildvögel keinen Kontakt zu den Futterstellen hätten.
Zudem müsse die Tränke ebenfalls vor Wildvögeln geschützt werden; gleiches gelte für die Lagerung von Einstreu, Futter und sonstigen Gegenständen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschleppungsmöglichkeit kündigte Schneider an, dass das Wildvogelmonitoring fortgeführt werde, um das mögliche Risiko der Übertragung von hochpathogenen aviären Influenzaviren weiterhin abschätzen zu können.