Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt widersetzt sich weiterhin der Forderung des Bundesrates nach bundesweit einheitlichen Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen).
Wie vergangene Woche aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, stellt die von der Länderkammer verlangte Aufnahme der JGS-Anlagen in die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für den Minister eine „unzumutbare Belastung für den Agrarsektor“ dar.
Schmidt hält die Kosten, die für die Landwirte mit der geforderten Sachverständigenprüfung verbunden wären, weder für sachgerecht noch für gerechtfertigt. Nicht akzeptabel sind für den CSU-Politiker zudem die im Bundesratsbeschluss vorgesehenen Regelungen zum Bestandsschutz. Er hält dem Vernehmen nach längere Übergangszeiten für sinnvoll, um auslaufenden Betriebe eine Restwirtschaftsdauer zu ermöglichen, ohne sie mit zusätzlichen Investitionen zu belasten.
Auch die Bundesratsvorgabe, nach der Gärrestlager von Biogasanlagen eine Lagerkapazität von mindestens neun Monaten aufweisen und bestehende Anlagen innerhalb von fünf Jahren nachgerüstet werden müssten, lehnt Schmidt ab. Dem Vernehmen nach tritt der Minister dafür ein, erneut mit dem Bundesrat in Verhandlungen zu treten. Ein Inkraftsetzen der Verordnung nach den Maßgaben der Länderkammer kommt für ihn offenbar nicht in Frage.
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