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Wetter verschärft dramatische Situation auf viehhaltenden Betrieben

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Eberhard Hartelt, blickt mit großer Sorge auf die viehhaltenden Betriebe im Land. Die Situation der Landwirte sei schon vor den langanhaltenden Regenfällen der vergangenen Wochen sehr angespannt gewesen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Eberhard Hartelt, blickt mit großer Sorge auf die viehhaltenden Betriebe im Land. Die Situation der Landwirte sei schon vor den langanhaltenden Regenfällen der vergangenen Wochen sehr angespannt gewesen. Milch- und Fleischpreise bewegten sich seit Monaten auf einem Niveau, was eine Kostendeckung in zahlreichen Fällen nicht mehr zulasse.


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Dass jetzt auch noch die Futterproduktion durch die nasse Witterung gefährdet sei, treffe die Betriebe besonders hart. In der Westpfalz stehe Grünland teilweise unter Wasser und sei flächendeckend so nass, dass die Befahrbarkeit nicht mehr gegeben ist. Dringend notwendige Grasschnitte könnten deshalb nicht durchgeführt werden, die Futterbergung bleibe aus und an Heubergung sei derzeit ebenfalls nicht zu denken. Durch die Nässe und die hohen Bestände faule das Gras auf den Wiesen, was nicht nur aktuell, sondern auch bei einer späteren Nutzung der Flächen zu erheblichen Qualitätseinbußen führe. Aber auch Maisflächen sind teilweise zu nass, um sie zu befahren oder konnten erst gar nicht gesät werden.


Laut Hartelt müssen die betroffenen Betriebe Futter zukaufen, um ihre Tiere ausreichend versorgen zu können. Das führt zu weiteren finanziellen Belastungen, zusätzlich zu den äußerst niedrigen Erzeugerpreisen. Bereits vergangene Woche forderte der BWV-Präsident die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, die durch die Wetterkapriolen unverschuldet in Not geratenen Betriebe zu unterstützen. Dabei müssten auf jeden Fall auch die Viehhalter mit einbezogen werden, sonst könne es zu noch mehr Betriebsaufgaben in diesem Bereich führen.


Ausnahmeregelung in Kraft setzen!


Der BWV hat sich bereits erfolgreich dafür eingesetzt, dass im Einzelfall die Möglichkeit besteht, ab dem 1. Juli 2016 von einer Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen, die eine Nutzung der Brachen-ÖVF durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zur Verfütterung zulässt. Entsprechende Anträge sind von den Betriebsinhabern formlos an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Abteilung 6 - Stiftsstraße 9, 55115 Mainz zu richten.


Eine Ausnahmegenehmigung setzt voraus, dass aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, insbesondere ungünstiger Witterungsereignisse, im Betrieb nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht oder stehen wird. In einem entsprechenden Antrag sind daher die von dem Ereignis betroffenen Flächen sowie die zu nutzenden Brachen-ÖVF anzugeben (Schlag Nr.,  Fl.St.Nr., beantragte Kulturartengröße).


Des Weiteren sind Angaben zu der betrieblichen Situation in Bezug auf die Futterwerbung im Jahr 2016 zu machen. Vor der Entscheidung über einen entsprechenden Antrag wird eine Begutachtung durch den Prüfdienst Agrarförderung erfolgen.

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