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Stallbau: Bestechung in der Kreisverwaltung Cloppenburg?

Die grüne Politikerin Dr. Irmtraud Kannen hat das Cloppenburger Kreisbauamt am Donnerstag im Kreistag schwer belastet. Sie wirft den Mitarbeitern vor, bei Stall-Genehmigungen bestechlich gewesen zu sein. Der Landkreis hat inzwischen reagiert und Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die grüne Politikerin Dr. Irmtraud Kannen hat das Cloppenburger Kreisbauamt am Donnerstag im Kreistag schwer belastet. Sie wirft den Mitarbeitern vor, bei Stall-Genehmigungen bestechlich gewesen zu sein. Der Landkreis hat inzwischen reagiert und Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Gegenüber der Nordwest Zeitung (NWZ) erklärte ein Sprecher des Kreises, die Staatsanwaltschaft Oldenburg solle Ermittlungen in der Angelegenheit aufnehmen. 


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Frau Dr. Kannen: „Wir wurden mit Vorwürfen konfrontiert, dass es bei der Genehmigung von Ställen nicht mit rechten Dingen zugeht. Leider wurden wir inständig gebeten, Name und Ort nicht öffentlich zu nennen“, sagte sie. Bei Nachfragen und gemeinsamem Durchgehen der Genehmigungsakten seien ihr Merkwürdigkeiten aufgefallen, wie zum Beispiel eine Veränderung von Belastungen zugunsten eines Investors von Stallneubauten.


„Bauern waren nicht von ihrer Überzeugung abzubringen, dass Genehmigungen leichter zu erhalten sind, wenn zwischen den Unterlagen Geldscheine liegen würden. Persönlich kann ich mir Korruption bei uns im Landkreis nicht vorstellen. Aber allein der Verdacht ist schon schlimm genug“, so Dr, Kannen.


Nicht überraschend wird die Grüne bei ihrem Vorstoß von der BürgerInneninitiative kooperierender Landkreise (BI-ko-La) unterstützt. Diese hat sich ebenfalls immer wieder sehr kritisch gegen weitere Stallbauten in  Südoldenburg zu Wort gemeldet."


Laut der NWZ hat Landrat Johann Wimberg (CDU) daraufhin die Grünen-Politikerin aufgefordert, „Ross und Reiter“ zu nennen, was sie aber verweigert. Daraufhin unterstellte der Kreis-Verwaltungschef Frau Kannen, dass diese mit „vagen Verdächtigungen“ ein „unlauteres politisches Geschäft betreibe“. Sollte die Strafverfolgungsbehörde Kannens Ausführungen nicht bestätigen können, müsse sie ihrerseits mit rechtlichen Schritten der Kreisverwaltung rechnen.

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