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Wettbewerbsrecht in der Lebensmittellieferkette verschärfen

Das Wettbewerbsrecht muss sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene verschärft werden, um unfaire Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette wirksamer bekämpfen zu können. Diese Forderung bekräftige der DBV angesichts des informellen Treffens des EU-Agrarministerrats in Bratislava.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Wettbewerbsrecht muss sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene verschärft werden, um unfaire Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette wirksamer bekämpfen zu können. Diese Forderung bekräftige der Deutsche Bauernverband (DBV) angesichts des informellen Treffens des EU-Agrarministerrats in Bratislava.


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Dieser kam bei seinen Beratungen zu der Einschätzung, dass die landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Lebensmittelkette mit der geringsten Verhandlungsmacht ausgestattet seien. In der Konsequenz spüren sie den Preisdruck, der von der zunehmenden Nachfragemacht der Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels ausgehe.


Angesichts dieser eindeutigen Einschätzung bedauert der DBV, dass eine gemeinsame eindeutige Positionierung des Agrarrates ausgeblieben ist. Wie der Europäische Bauernverband COPA/COGECA setzt sich auch der DBV auf europäischer Ebene für eine gesetzliche Regelung mit Mindeststandards ein, die durch freiwillige Vereinbarungen der Wirtschaftsbeteiligten ergänzt werden können.

 

Der DBV wies erneut darauf hin, dass die wirtschaftlichen Risiken in der Lebensmittellieferkette ungleichmäßig und zu Lasten der landwirtschaftlichen Erzeuger verteilt seien. Der Preisbildungsprozess ist nach DBV-Einschätzung nicht ausreichend transparent. Auch die bestehenden Missbrauchsregelungen bei der Ausnutzung der Nachfragemacht durch relativ marktmächtige Lebensmitteleinzelhändler erweisen sich dem DBV zufolge immer wieder als unwirksam. Daher muss nach Maßgabe des DBV sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene jede Chance genutzt werden, eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen zu Lasten der Landwirtschaft zu verhindern.

 

Auf nationaler Ebene bekräftigte der DBV seine Forderung, mit der anstehenden Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen klarere Grenzen zwischen harten aber marktgerechten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht gerade für den Bereich der Lebensmittellieferkette zu ziehen. Der DBV habe dafür konkrete Vorschläge unterbreitet, insbesondere zum Anzapfverbot sowie zur Entfristung und Ausgestaltung des Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis.


Zudem unterstützt der DBV freiwillige Initiativen der Wirtschaft, wie die nationale Dialogplattform zur Umsetzung der „Supply-Chain-Initiative“ der EU, die unter seiner Mitarbeit außergerichtliche Streitbeilegungsinstrumente für die Durchsetzung fairer Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette entwickelt.


Stellung der Bauern in der Lebensmittelkette konzentrieren


Auch Copa & Cogeca würden es begrüßen, wenn die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette konzentriert wird, damit diese einen besseren und faireren Preis für ihre Erzeugnisse erhalten.


Cogeca-Präsident Thomas Magnusson sagte: „Das Machtungleichgewicht in der Lebensmittelversorgungskette beeinträchtigt die Landwirte seit Jahren massiv und führt zur fortlaufenden Erosion ihrer Gewinnspannen. Die Landwirte werden sowohl von den vor- als auch den nachgelagerten Sektoren in die Zange genommen, wobei der Einzelhandel in vielen Mitgliedstaaten von nur einer Handvoll Marktteilnehmer dominiert wird. Daher begrüßen wir die Forderung der slowakischen Ratspräsidentschaft nach einem fairen Anteil an den Gewinnspannen für die Landwirte. Dies ist der einzige Weg um sicherzustellen, dass die Verbraucher in der gesamten EU Zugang zu hochqualitativen Lebensmitteln zu vernünftigen Preisen haben. Nur durch eine faire, transparente und ausgewogene Lebensmittelkette kann ein nachhaltiger Agrarsektor garantiert werden.“


Hierfür muss laut Magnusson auf EU-Ebene ein Gesetzesrahmen verabschiedet und umgesetzt werden. Dieser müsse mit freiwilligen Kodizes guter Praxis zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette kombiniert werden und es müsse ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sichergestellt sein. Ein solches System müsste laut Copa/Cogeca unter der Aufsicht einer unparteiischen Schiedsperson stehen, die dank ihrer Durchsetzungsbefugnisse auf anonyme Klagen reagieren kann. Die unparteiische Schiedsperson sollte in engem Kontakt mit ihren Amtskollegen in den Mitgliedstaaten stehen und sich auch mit den für die Umsetzung von Gesetzesregelungen inkl. des Wettbewerbsrecht zuständigen Gremien auf europäischer und nationaler Ebene koordinieren.

 

„Wenn unlauteres, unethisches Geschäftsverhalten zu finanziellem Gewinn führt, kann nur eine gesetzliche Regelung mit einer unabhängigen, robusten Durchsetzung als Rückhalt die notwendigen Ergebnisse zeitigen", erklärt Generalsekretär Pekka Pesonen. Notwendig sei einen Wandel in der Geschäftskultur. Zusätzlich zu den spezifischen Maßnahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken müssten sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene Marktbeobachtungsstellen mit einer harmonisierten Methodik eingerichtet werden, um Informationen zur Preisweitergabe und Transparenz entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette zu bieten.

 

Das Angebot zu konzentrieren und den landwirtschaftlichen Erzeugnissen einen Mehrwert zu verleihen sei der Schlüssel zur Stärkung der Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette. Unterstützung für landwirtschaftliche Genossenschaften und Erzeugerorganisationen (EOs) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) würde Landwirten dabei helfen. Damit die Landwirte diese Unterstützung nutzen und von ihr profitieren können, bräuchen sie Rechtssicherheit mit Blick auf die Wettbewerbspolitik. In dieser Hinsicht wäre es gut, eine Überarbeitung der Wettbewerbspolitik zu erwägen, um nicht nur die Anliegen von Verbrauchern, sondern auch die von Erzeugern zu berücksichtigen.

 

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