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Tarifeinigung in der Landwirtschaft beschlossen

Die Arbeitgeberverbände GLFA und die Gewerkschaft IG BAU haben am Donnerstag die sogenannte Bundesempfehlung für Landarbeiter beschlossen. Die Tarifhoheit liegt bei den Mitgliedsverbänden des GLFA, teilt der Verband mit. Nunmehr komme es darauf an, die Inhalte der Bundesempfehlung in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umzusetzen.

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Die Arbeitgeberverbände GLFA und die Gewerkschaft IG BAU haben am Donnerstag die sogenannte Bundesempfehlung für Landarbeiter beschlossen. Die Tarifhoheit liegt bei den Mitgliedsverbänden des GLFA, teilt der Verband mit. Nunmehr komme es darauf an, die Inhalte der Bundesempfehlung in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umzusetzen.



Die Bundesempfehlung sieht vor, so der GLFA, dass die Löhne und Gehälter der regionalen Landarbeitertarifverträge ab 1. März 2013 um 3,7 % und ab 1. Juli 2014 um weitere 2,8 % angehoben werden. Die Laufzeit der Bundesempfehlung ende zum 30. Juni 2015. Die bisherige Bundesempfehlung endete am 31. Oktober 2012. Für die Monate November 2012 bis Februar 2013 sei eine Einmalzahlung in Höhe von 230,00 Euro brutto empfohlen worden. Insgesamt ergebe sich eine Laufzeit der Bundesempfehlung von 32 Monaten.



Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Bundesempfehlung ist die Aufnahme einer einheitlichen untersten Lohngruppe in die regionalen Flächentarifverträge, erklärt der GLFA. Diese Lohngruppe beziehe sich auf Arbeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erforderten und nach kurzer Einarbeitung ausgeübt werden könnten. Darunter fielen somit auch die „klassischen“ Saisonarbeitskräfte. Vor dem Hintergrund der politischen Diskussion um einen Mindestlohn bzw. eine Lohnuntergrenze haben GLFA und IG BAU für diese unterste Lohngruppe jetzt Lohnhöhen vereinbart. Diese gelten bis zum Ende des Jahres 2018. Beginnend mit einem Bruttostundenlohn in Höhe von 7,00 Euro ab 1. Juli 2013 in den alten Bundesländern und ab 1. Juli 2014 mit 7,10 Euro in den neuen Bundesländern werde danach schrittweise ab 1. Dezember 2017 bundesweit eine einheitliche Lohnhöhe von 8,50 Euro erreicht.



Der Präsident des Gesamtverbandes, Martin Empl, sieht die Bundesempfehlung als positives Signal an die qualifizierten Beschäftigten auf den Betrieben. Arbeitgeber würden damit deren Arbeit  anerkennen und ihr Engagement würdigen.

Mit einer überproportionalen Erhöhung der Ausbildungsvergütung komme zudem der Wille zum Ausdruck, den Ausbildungsberuf Landwirt attraktiv zu halten und Nachwuchs zu sichern.



Vor dem Hintergrund der politischen Diskussion über die Einführung eines Mindestlohns bzw. einer Lohnuntergrenze hält der Gesamtverband die Festlegung von Lohnhöhen vor allem für Saisonarbeitskräfte in einer untersten Lohngruppe für notwendig und zielführend, so Empl. Wir gehen dabei davon aus, dass der gemeinsame Wille der Tarifvertragsparteien vom Gesetzgeber nach der nächsten Bundestagswahl respektiert wird, betont Präsident Empl. (ad)

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