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Tönnies: Gericht erklärt doppeltes Stimmrecht für ungültig

Im Familienstreit um die Macht bei Tönnies hat das Landgericht Bielefeld das Doppelstimmrecht von Clemens Tönnies für ungültig erklärt. Geklagt hatte sein Neffe Robert Tönnies (36), der zwar genauso viele Anteile am gleichnamigen Schlachtkonzern hält wie sein Onkel, aber im Unternehmen keine Entscheidungsgewalt hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Familienstreit um die Macht beim Rheda-Wiedenbrücker Fleischkonzern Tönnies hat das Landgericht Bielefeld das Doppelstimmrecht von Clemens Tönnies (58) für ungültig erklärt.

 

Geklagt hatte sein Neffe Robert Tönnies (36), der zwar genauso viele Anteile am gleichnamigen Schlachtkonzern hält wie sein Onkel, aber im Unternehmen bei den meisten Fragen nichts zu sagen hat. Clemens Tönnies hatte sich das doppelte Stimmrecht 2002 vertraglich gesichert. Allerdings soll er dieses seither erst einmal ausgeübt haben. Beobachter gehen nun fest davon aus, dass Tönnies gegen das Urteil vorgeht und Revision beim Oberlandesgericht Hamm einlegt.


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Übrigens: Der an Heiligabend 2002 unterschriebene Vertrag ist nicht nur inhaltlich umstritten, er soll laut der Zeitung DIE WELT auch auf die falsche Firma ausgestellt sein; nicht für die Holding, sondern für ein Tochterunternehmen.


Robert versichert besonnenes Handeln


In der Frage des Stimmrechts jedenfalls muss Robert Tönnies offenbar glaubhaft versichert haben, dass die wesentlichen Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung stets einmütig von beiden zerstrittenen Parteien getroffen wurden. Er werde "nie etwas gegen das Unternehmen entscheiden", sagte er kürzlich.


In einem weiteren Gerichtsverfahren versucht der Neffe außerdem die Schenkung eines Fünf-Prozent-Anteils am Konzern an seinen Onkel zu widerrufen. Sollte er auch diesen Prozess gewinnen, wäre er der starke Mann im Fleischkonzern. Aktuell behält Clemens aber laut Presseberichten weiterhin beim operativen Geschäft die Zügel in der Hand.


Der Konzern hat 2013 einen Umsatz von 5,6 Mrd. Euro erwirtschaftet.

 

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