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Umweltausschuss begrüßt Greening der EU-Agrarpolitik

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat die Agrarreformvorschläge der Europäischen Kommission und insbesondere das Greening der Direktzahlungen ausdrücklich begrüßt. Allerdings müsse die Umsetzung praktikabel sein und dürfe nicht zu unnötiger Bürokratie führen, schreiben die Abgeordneten in einem Entschließungsentwurf.

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Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat die Agrarreformvorschläge der Europäischen Kommission und insbesondere das Greening der Direktzahlungen ausdrücklich begrüßt. Allerdings müsse die Umsetzung praktikabel sein und dürfe nicht zu unnötiger Bürokratie führen, schreiben die Abgeordneten in einem Entschließungsentwurf.


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Die von der Kommission geplanten Maßnahmen, also der Anbau von wenigstens drei Früchten auf dem Acker, das Grünlandumbruchverbot und die ökologischen Vorrangflächen, sollen in der Ökologisierung enthalten sein. Allerdings wurde gegenüber der Erstfassung des liberalen niederländischen Berichterstatters Gerben-Jan Gerbrandy die Forderung fallengelassen, den Anteil der Vorrangflächen von 7 % auf 10 % anzuheben.


Ferner betonen die Parlamentarier, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nicht nur auf die Nahrungsmittelerzeugung und ländliche Entwicklung abziele, sondern ein entscheidendes Instrument zum Erhalt der Artenvielfalt, zur Abmilderung des Klimawandels sowie zur Bewahrung von Ökosystemdienstleistungen sei. Sie räumen ein, dass die EU-Agrarpolitik bereits entsprechende Elemente enthalte; bislang hätten die Maßnahmen wie Entkopplung, Cross Compliance und Agrarumweltmaßnahmen jedoch nicht dazu geführt, dass die Verringerung der Biodiversität sowohl insgesamt als auch auf der landwirtschaftlichen Fläche aufgehalten worden sei. Landwirte müssten deshalb für die Bereitstellung öffentlicher Güter, die vom Markt nicht vergolten würden, entschädigt werden.

 

Gleichzeitig fordern die Umweltpolitiker robuste Cross-Compliance-Regeln auch nach 2014, die ohne „Verwässerung“ sowohl die Vogelschutz- als auch die Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigen sollen. Ferner soll die Zweite Säule gestärkt und deren Umweltorientierung in allen Mitgliedstaaten drastisch verbessert werden, unter anderem durch Mindestausgabenanteile für Agrarumweltmaßnahmen.


Darüber hinaus soll die Durchsetzung der EU-Umweltvorschriften verbessert werden. Die Europäische Kommission wird aufgerufen, ihre Kapazitäten zur Kontrolle von Beschwerden und Verstößen aufzustocken und einen Vorschlag zur Schaffung eines eigenen Umweltinspektionsdienstes vorzulegen. (AgE)

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