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Urteil: EuGH erlaubt Schweizer Landpacht

Nächste Runde im Streit Süddeutscher Bauern mit ihren Schweizer Nachbarn, die in Deutschland Flächen wegpachten. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verstößt diese Praxis nicht gegen EU-Recht und Regeln des Wettbewerbs. Das Amtsgericht Waldshut hatte den EuGH angerufen und um Vorabklärung der Rechtslage gebeten, um einen konkreten Fall entscheiden zu können.

Lesezeit: 2 Minuten

Nächste Runde im Streit Süddeutscher Bauern mit ihren Schweizer Nachbarn, die in Deutschland Flächen wegpachten. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verstößt diese Praxis nicht gegen EU-Recht und Regeln des Wettbewerbs. Das Amtsgericht Waldshut hatte den EuGH angerufen und um Vorabklärung der Rechtslage gebeten, um einen konkreten Fall entscheiden zu können.

 

Wie die Badische Zeitung berichtet, entzündet sich der Frust vor allem daran, dass die Schweizer Landwirte ihre in Deutschland produzierten Agrargüter zollfrei in die Eidgenossenschaft einführen dürfen. Dadurch können sie bei der Flächenpacht in Deutschland ganz andere Beträge bieten als die örtlichen Landwirte. Deren Möglichkeiten, die Betriebe zu erweitern, sind seitdem stark eingeschränkt.


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Das Landratsamt Waldshut wollte sich dies nun nicht länger ansehen und hat einem Schweizer Bauern, der 3,6 ha pachten wollte, die behördliche Zustimmung versagt. Der Schweizer klagte daraufhin und bekam nun Rückendeckung. Der Europäische Gerichtshof befand, dass die Schweiz gemäß der bilateralen Verträge in diesem Fall wie ein EU-Mitgliedsstaat zu behandeln sei.



Von dem Urteil sind etwa 250 Schweizer Bauern berührt, die in Deutschland Land gepachtet haben. Vorwiegend ist dies in den Landkreisen Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar der Fall. Denn laut Staatsvertrag aus dem Jahr 1958 ist der Landkauf und das Pachten nur in einem Zehn-Kilometer-Streifen entlang der Grenze erlaubt. (Aktenzeichen: C‑506/10)


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