Der Agrarausschuss des Bundesrates sprach sich in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit dafür aus, eine vom Saarland eingebrachte Entschließung zu fassen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, wie der Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Wald gesetzlich definiert und eingeschränkt werden kann. Begründet wird die Initiative mit der uneinheitlichen Rechtsprechung zu diesem Thema, die zu einer erheblichen Verunsicherung bei den Waldeigentümern geführt habe. Zudem hätten sich die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten in den letzten Jahren stetig erhöht. Ursachen seien insbesondere das veränderte Freizeitverhalten der Waldnutzer sowie die Zunahme von Alt- und Totholz aufgrund entsprechender Forderungen des Naturschutzes. Handlungsbedarf besteht aus Ländersicht vor allem im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht an Waldwegen und an Außengrenzen.
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