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Verordnungsentwurf für organische und abfallbasierte Düngemittel vorgelegt

Der Zugang zu organischen und abfallbasierten Düngemitteln soll erheblich erleichtert werden. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission einen ersten Verordnungsvorschlag vorgelegt, der erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt für Düngemittel haben dürfte.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Zugang zu organischen und abfallbasierten Düngemitteln soll erheblich erleichtert werden. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission am vergangenen Donnerstag im Rahmen ihres Pakets zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft einen ersten Verordnungsvorschlag vorgelegt, der erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt für Düngemittel haben dürfte.


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Nur ein sehr kleiner Teil der in großer Menge vorhandenen Ressourcen aus Bioabfällen werde in wertvolle Düngeprodukte umgewandelt, erklärte der zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Jyrki Katainen, in Brüssel. „Unsere Landwirte verwenden Düngemittel, die aus importierten Ressourcen oder aus energieintensiven Verfahren stammen, obwohl unsere Industrie diese Bioabfälle zu wiederverwertbaren Nährstoffen aufwerten könnte. Diese Verordnung wird uns dabei helfen, Probleme in Chancen für Landwirte und Unternehmen zu verwandeln“, sagte der Finne.


Die Wiederverwendung von Rohstoffen, die derzeit als Abfall entsorgt werden, zählt zu den wichtigsten Grundsätzen des Pakets zur Schaffung einer europäischen Kreislaufwirtschaft, das die Europäische Kommission Anfang Dezember 2015 vorgelegt hatte.


Strengere Kadmiumgrenzwerte geplant


Mit ihrem Vorschlag für eine Verordnung, die ab 1. Januar 2018 gelten soll, will die Kommission nicht nur den Zugang organischer und abfallbasierter Düngemittel zum Binnenmarkt der EU erleichtern, sondern auch Verzerrungen im Wettbewerb mit traditionellen, nichtorganischen Düngemitteln abstellen. „Diese Wettbewerbsverzerrung bremst Investitionen in die Kreislaufwirtschaft“, heißt es in der Begründung für den Gesetzesvorschlag.


Für alle Arten von Düngemitteln enthält die geplante Neufassung Anforderungen an ihre Sicherheit, Qualität und Etikettierung. Festgelegt werden einheitliche und strengere Grenzwerte für Kadmium in Phosphatdüngern: Ausgehend von 60 mg/kg soll die betreffende Obergrenze nach drei Jahren auf 40 mg/kg und nach zwölf Jahren auf 20 mg/kg gesenkt werden.


Bislang fehlen EU-Grenzwerte für das Vorhandensein von Kadmium in anorganischen Phosphatdüngern. Deshalb haben einige Länder aus eigener Initiative Kadmiumhöchstgehalte in Düngemitteln festgelegt. Damit sind laut Kommission Einzelmärkte entstanden. Ähnliche Bedenken hat die Brüsseler Behörde auch bezüglich der einzelstaatlichen Regelungen zu Verunreinigungen in Düngemitteln, wie etwa bei Nährstoffen, die aus dem Recycling von Klärschlamm gewonnen werden.


Gleichstellung aller Düngemittel


Organische und abfallbasierte Düngemitteln sollen Mineraldüngern auch wettbewerbsrechtlich gleichstellt werden. Der Verordnungsentwurf enthält dazu gemeinsame Regeln für die Umwandlung von Bioabfällen in Rohstoffe, die für die Herstellung von Düngeprodukten verwendet werden können.


Da manche Düngemittel nicht in großer Menge produziert oder grenzüberschreitend gehandelt werden, schlägt die Kommission eine fakultative Harmonisierung vor. Danach sollen Hersteller entsprechend ihrer Geschäftsstrategie und der Art des Erzeugnisses entscheiden, ob sie ihr Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen wollen, wodurch es im Binnenmarkt nach gemeinsamen europäischen Regeln frei handelbar wäre, oder ob sie das Produkt nach einzelstaatlichen, auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung im Binnenmarkt geltenden Regeln auf den Markt bringen.


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