Ein Schussknall bei der Jagd kann das Hörvermögen gesundheitlich beeinträchtigen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) spricht sich daher nachdrücklich dafür aus, Schalldämpfer bei der Jagdausübung zuzulassen. In Bayern ist dies nun möglich.
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben die behördlichen Hindernisse ausgeräumt und den Weg für Genehmigungen frei gemacht. Schalldämpfer sind nun für die Jagdausübung bei Langwaffen aufgrund des Gesundheitsschutzes genehmigungsfähig.
Die SVLFG ruft alle Jäger in Bayern auf, einen Antrag auf Erteilung eines Schalldämpfers für die Jagd bei den zuständigen Behörden zu stellen und damit ihre Gesundheit zu schützen. Nähere Informationen sind im Internet zu finden unter www.wildtierportal.bayern.de
Der Mündungsknall von Schusswaffen in schalenwildtauglichen Kalibern liegt in der Regel über der Schmerzschwelle (bei einem Schalldruckpegel von 130 Dezibel). Durch einen Schalldämpfer kann der Schussknall um 20 bis 30 Dezibel gesenkt und die Gefährdung, einen Gehörschaden zu erleiden, spürbar verringert werden. Die Prävention verhindert somit auch Berufskrankheiten und wirkt sich Kosten entlastend für die Versichertengemeinschaft aus.