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WVZ: EU-Zuckermarktordnung fortsetzen

Die Fortsetzung der EU-Zuckermarktordnung bis 2020 ist nach Einschätzung der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker (WVZ) unverzichtbar. Die Regelung „wird auch bei angespanntem Weltmarkt ihrer Verantwortung in vollem Umfang gerecht“, betonte WVZ-Vorsitzender Dr. Hans-Jörg Gebhard am vergangenen Freitag in Bonn.

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Die Fortsetzung der EU-Zuckermarktordnung bis 2020 ist nach Einschätzung der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker (WVZ) unverzichtbar. Die Regelung „wird auch bei angespanntem Weltmarkt ihrer Verantwortung in vollem Umfang gerecht“, betonte WVZ-Vorsitzender Dr. Hans-Jörg Gebhard am vergangenen Freitag in Bonn.


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Die derzeit gültige Marktordnung leiste einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Preisstabilität für die heimischen Verbraucher. Sie gewährleiste, dass die Versorgung des heimischen Marktes zu rund 85 % aus der europäischen und heimischen Erzeugung gedeckt werde. Die restlichen 15 % würden überwiegend aus Entwicklungsländern eingeführt.


Für diese sei der EU-Binnenmarkt nicht nur verlässlich hinsichtlich des mengenmäßigen Absatzes, sondern auch in Bezug auf das garantierte Preisniveau, unterstrich Gebhard. Damit habe der europäische Zuckersektor die Verpflichtungen der EU hinsichtlich der Marktöffnung für die am wenigsten entwickelten Länder sowie in Bezug auf Exportregelungen der Welthandelsorganisation (WTO) vollständig umgesetzt. Das sei allerdings mit gravierenden Veränderungen für den europäischen Zuckersektor verbunden gewesen. Daher komme es nun darauf an, dass aus der Diskussion zur zukünftigen Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 und der Zuckerpolitik nach 2015 keine erneuten Einschnitte für die Branche resultierten, erklärte Gebhard. Für eine langfristige Versorgungssicherheit sei der Erhalt der Rahmenbedingungen der EU-Zuckermarktordnung über 2015 hinaus „unerlässlich“. (AgE)

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