Die deutschen Waldbesitzer wehren sich gegen geplante zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien für energetisch genutzte Biomasse. Dies würde zu einem bürokratischen Chaos im deutschen und internationalen Handel mit Holz und Holzprodukten führen, schrieben die jeweiligen Vorsitzenden von Bauern-, Grundbesitzer- und Waldbesitzerverband jetzt an EU-Energiekommissar Günther Oettinger.
„Wir sind in großer Sorge, dass die EU-Kommission neue Systeme in überstürzter Art und Weise einführen möchte, ohne bewährte Regelungen zu beachten, die das gleiche Ziel bereits erreichen“, so Joachim Rukwied, Michael Prinz zu Salm-Salm und Philipp zu Guttenberg. Die EU-Kommission beabsichtigt, in Kürze neue Vorschläge für Nachhaltigkeitskriterien für feste Biomasse im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorzulegen.
Mögliche Pläne der Kommission, sogenannte Waldbewirtschaftungspläne als Kriterium festzuschreiben, wären dagegen ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Waldbesitzer. Waldbepflanzungspläne in Brüsseler Amtsstuben erstellen zu lassen, helfe niemandem. Die Forstwirtschaft in Deutschland und Europa sei eine der tragenden Säulen für das Gelingen der Energiewende und stehe mit ihrer vielfältigen und dezentralen Struktur als Vorbild für Nachhaltigkeit und Verantwortung. Gerade in der deutschen Forstwirtschaft werde das Leitbild der Nachhaltigkeit seit 300 Jahren gelebt, heißt es in dem Schreiben weiter. Das geltende Recht lege zudem ausdrücklich fest, dass der Wald in seinem Bestand zu erhalten und zu mehren sei.
Rukwied, zu Salm-Salm und zu Guttenberg wiesen auch darauf hin, dass forstliche Biomasse ein globales Handelsgut sei. Daher müsse die EU sicherstellen, dass der wachsende Bedarf an Biomasse aus nachhaltigen Landnutzungspraktiken in den Herkunftsländern stamme. Dazu würde bereist im März 2013 ein Rechtsinstrument in Kraft treten, das illegalen und nicht nachhaltigen Waldbewirtschaftungspraktiken Einhalt gebieten soll.
Die drei Vorsitzenden empfehlen dem EU-Kommissar, Importe aus Drittstaaten, die aus einer nicht nachhaltigen oder illegalen Waldwirtschaft stammen, von der Förderung Erneuerbarer Energien auszuschließen. Dazu könnten bilaterale Waldschutzabkommen mit den importierenden Drittländern hilfreich sein. (ad)