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Waldeigentümer fordern „Miete“ für Stromtrassen im Wald

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) hat für Waldeigentümer, deren Flächen von den geplanten Stromtrassen durch Deutschland zerschnitten werden, eine faire und angemessene Entschädigung gefordert.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) hat für Waldeigentümer, deren Flächen von den geplanten Stromtrassen durch Deutschland zerschnitten werden, eine faire und angemessene Entschädigung gefordert.


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Da die neuen Stromwege die Lebensgrundlage ungezählter Waldbesitzer gefährdeten, müssten diese nicht nur eine einmalige Entschädigungszahlung erhalten, sondern auch eine zusätzliche regelmäßige Vergütung, vergleichbar einer Miete, so die AGDW.


Deren Präsident Philipp Frhr. zu Guttenberg mahnte im selben Kontext eine Reform der seit 1950 gültigen Dienstbarkeitsentschädigung an, die er für nicht mehr zeitgemäß hält. Nach seinen Angaben sehen die bestehenden Entschädigungsregelungen für Enteignungsverfahren vor, dass die Eigentümer mit 10 % bis 20 % des Verkehrswerts abgefunden werden. Es könne jedoch nicht angehen, dass für Waldbesitzer die alten Regelungen gelten, während den Netzbetreibern eine Rendite von bis zu 9 % garantiert werde.


Zu Guttenberg räumte ein, dass die „Stromautobahnen“ ein zentraler Baustein der Energiewende seien. Noch wesentlich härter als die Landwirte würde das Jahrhundert-Bauprojekt aber die Waldbesitzer treffen. Während ein Landwirt unter einer Stromtrasse weiterackern könne, verliere der Waldbauer seine Produktionsgrundlage.


Breite Zerstörung


Laut Darstellung des AGDW-Präsidenten zerstören die Stromtrassen den Wald auf einer Breite von durchschnittlich 80 m, um den Kontakt zwischen der Leitung und den Bäumen zu verhindern. Dies bedeute neben dem Baumverlust auch die Versiegelung der Forstflächen durch Wege und Bauobjekte.


Normale Baumhöhen von 25 m bis 30 m oder sogar 50 m Höhe, wie sie für forstlich genutzte Baumarten erforderlich seien, könnten dann dauerhaft nicht mehr erreicht werden. Dadurch sei eine ordnungsgemäße, nachhaltige Forstwirtschaft in solchen Bereichen nicht mehr durchführbar.


Zu Guttenberg führte als weiteres Argument den Generationenvertrag ins Feld, der eine gerechte Regelung erfordere. Zudem verwies er zur Findung eines fairen Ausgleichs auf eine Studie der Bauhaus-Universität Weimar. Das dortige Institut für Infrastrukturökonomie und Management habe ausgerechnet, dass eine jährliche Nutzungsvergütung für einen Waldeigentümer einen Mehrbetrag von nur 28 Cent pro Jahr und Durchschnittshaushalt bedeuten würde. In diesem Rahmen stelle sich die AGDW eine adäquate Lösung für die enteigneten Waldeigentümer vor.

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