[29.11.2011]
Allerdings dürfen die betreffende Milch sowie daraus hergestellte Milcherzeugnisse auch zukünftig ausschließlich in den beiden Ländern selbst abgesetzt werden. Die Umsetzung der EU-Qualitätsvorgaben sei von der Mehrheit der Kleinbauern mit nur drei bis fünf Kühen technisch und finanziell nicht zu schaffen, stellte die rumänische Regierung in ihrem Antrag fest.
Für annähernd 1 Million ländliche Haushalte würde ein Vermarktungsverbot von Rohmilch ein großes soziales Problem bedeuten, weil der Verkauf der Milch für sie eine wichtige Einnahmequelle darstelle, hieß es. Ähnlich argumentierte die Regierung in Bulgarien. Nach Angaben von Landwirtschaftsminister Miroslaw Najdenow wird mit der Verlängerung der Ausnahmeregelung das Aus von rund 40 000 der insgesamt etwa 73 000 kleinen Milchviehbetrieben mit maximal fünf Kühen verhindert. (AgE)
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