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Folgart: „Wir brauchen keine staatliche Mengensteuerung"

Wir brauchen keinen Staat oder Verband, der uns sagt, wie viel wir zu produzieren haben. Dies zu klären, ist Aufgabe der Molkereien und der Milcherzeuger“. Das sagte Udo Folgart, Vorsitzender des DBV-Milchausschusses gestern vor über 200 Teilnehmern beim Forum „Milch“ im Rahmen des Bauerntags in Hannover.

Lesezeit: 2 Minuten

Wir brauchen keinen Staat oder Verband, der uns sagt, wie viel wir zu produzieren haben. Dies zu klären, ist Aufgabe der Molkereien und der Milcherzeuger“. Das sagte Udo Folgart, Vorsitzender des DBV-Milchausschusses gestern vor über 200 Teilnehmern beim Forum „Milch“ im Rahmen des Bauerntags in Hannover.  


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Die Bauern bräuchten aber marktorientierte Lieferbeziehungen, in den selbstverständlich auch die Mengen zwischen den Marktpartnern absatzorientiert ausgesteuert werden. „Wir erwarteten, dass auch die Führungsebenen der genossenschaftlichen Molkereien diesen Prozess aktiv mitgestalten“, forderte Folgart die Verantwortlichen zum Handeln auf.

 

In die gleiche Kerbe schlug Prof. Dr. Sebastian Hess von der Universität Kiel. Er frage sich, warum Genossenschaftsmolkereien bei Standardprodukten im Handelsmarkenbereich gegeneinander anträten? „Für frische Vollmilch mit 3,5 % und 1,5 % könnten deutsche Genossenschaftsmolkereien den Verkauf bündeln“, meint der Wissenschaftler. Die Molkereien seien auch gefordert, nach marktkonformeren Preismodellen für die Bezahlung der Milch zu suchen.

 

„Darüber denken wir durchaus nach“, antwortete Detelf Latka, kaufmännischer Geschäftsführer von Hochwald. Das Ergebnis sei aber noch nicht spruchreif, wollte sich der Molkereimanager noch nicht in die Karten schauen lassen. Theo Müller setzt dagegen weiterhin vor allem auf ein hochpreisige Verwertung und entsprechende hohe Wertschöpfung. „Dann springt auch ein guter Milchpreis für die Bauern dabei raus“, lautet Müllers einfache Botschaft.

 

Kontrovers diskutiert wurde die laufende Überprüfung der Lieferbeziehungen zwischen Molkerei und Milcherzeugern durch das Bundeskartellamt. „Wir werden am Beispiel der DMK die fünf Bereiche Andienungspflicht, Vertragslaufzeit, Abnahmepflicht, Preistransparenz und Auszahlungssystematik dahingehend überprüfen, ob die geltenden Regeln den Wettbewerb einschränken“, erläuterte Andres Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes das Vorgehen. Obwohl es keine Milchquote mehr gebe, habe sich an den Lieferbeziehungen nichts geändert. Bis wann das Kartellamt die Prüfung abgeschlossen haben will, wollte Deutschlands oberster Kartellwächter nicht sagen.

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