Eine lineare Kürzung der Direktzahlungen um 17,03 % sieht die Verordnung zur Kürzung der Zahlungsansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung für das Jahr 2014 vor, für die der Bundesrat am vergangenen Freitag grünes Licht gegeben hat.
Die Kürzung ist notwendig, um die nach den EU-Beschlüssen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zum mehrjährigen Finanzrahmen verringerte nationale Obergrenze einzuhalten. Im Gegenzug entfällt die gestaffelte Kürzung von Direktzahlungen im Rahmen der Modulation.
Gleichzeitig wird in diesem Jahr erstmals die beschlossene Umverteilungsprämie zugunsten der ersten Hektare wirksam. Danach erhalten die Betriebe für die ersten 30 ha zusätzlich jeweils rund 50 Euro und für die nächsten 16 ha jeweils rund 30 Euro.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht davon aus, dass die Betriebe insgesamt nur moderate Einbußen gegenüber dem Vorjahr haben werden. Allerdings seien die Gesamtwirkungen aus Kürzung der Zahlungsansprüche, Wegfall der Modulation und Umverteilungsprämie je nach Betriebsgröße unterschiedlich, räumt das Ressort in der Begründung zu der Verordnung ein.