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Zustimmung zu bundeseinheitlichem Liquiditätshilfeprogramm

Bund und Länder haben sich auf Eckwerte für das angekündigte Liquiditätshilfeprogramm zugunsten von Betrieben geeinigt, die aufgrund der Preismisere der letzten Monate auf dem Milch- und Schweinemarkt oder auch der Trockenheit unter Druck geraten sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Bund und Länder haben sich auf Eckwerte für das angekündigte Liquiditätshilfeprogramm zugunsten von Betrieben geeinigt, die aufgrund der Preismisere der letzten Monate auf dem Milch- und Schweinemarkt oder auch der Trockenheit unter Druck geraten sind.


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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt fand vergangene Woche in Fulda Zustimmung für sein „Zwei Säulen-Modell“ zur Vergabe der knapp 70 Mio Euro, die aus dem EU-Hilfspaket für Deutschland zur Verfügung stehen. Zum einen sollen betroffene Betriebe ein Liquiditätsdarlehen über ihre Hausbank bekommen können. Damit wird die entsprechende Maßnahme fortgeführt, die bereits seit Juli dieses Jahres von der Landwirtschaftlichen Rentenbank angeboten wird.


Zum anderen sollen direkte Zuschüsse zu dem Darlehen gewährt werden können. Die Beantragung soll über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erfolgen.


Schmidt betonte, dass die Zuschüsse nicht im Windhundverfahren vergeben werden sollen. Bei Überzeichnung der EU-Mittel werde sichergestellt, dass alle berechtigten Betriebe einen Zuschuss erhielten. Bund und Länder haben bislang keine Vorstellungen, wie viel Betriebe die Hilfe in Anspruch nehmen werden.


Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken regte an, über eine Deckelung pro Betrieb nachzudenken, so dass möglicht viele den Zuschuss in Anspruch nehmen könnten. Ihr Schweriner Amtskollege Dr. Till Backhaus lehnte eine Fokussierung auf wirtschaftlich schwache Betriebe ab. Schmidt stellte klar, dass es keine Bonitätsprüfung geben werde. Einzelheiten sollen kurzfristig festgelegt werden.

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