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Bundeskartellamt erlässt Bußgeldbescheid gegen Südzucker

Das Bundeskartellamt hat das Kartellverfahren gegen die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 195,5 Mio. Euro mit Zustellung abgeschlossen. In dem Verfahren ging es um Absprachen mit anderen deutschen Zuckerherstellern in Deutschland, die bis in das Jahr 2009 angedauert haben sollen.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundeskartellamt hat das Kartellverfahren gegen die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 195,5 Mio. Euro mit Zustellung abgeschlossen. In dem Verfahren ging es um Absprachen mit anderen deutschen Zuckerherstellern in Deutschland, die bis in das Jahr 2009 angedauert haben sollen.

 

Nach reiflicher Abwägung aller relevanten Argumente hat Südzucker nach eigenen Aussagen den Bußgeldbescheid im Rahmen eines Settlements akzeptiert, um das seit fast fünf Jahren anhängige, auf Aussagen eines Kronzeugen basierende Verfahren zu beenden und dadurch Rechts- sowie Planungssicherheit zu erlangen. Die vergleichsweise Beilegung des Verfahrens habe auch zu einer erheblichen Senkung des Bußgeldes geführt, heißt es.

 

Vorausgegangen waren europaweite Untersuchungen bei europäischen Zuckerunternehmen, darunter auch Südzucker, ab Ende April 2013.

 

Die Bußgeldzahlung wirkt sich nicht im operativen Ergebnis, sondern im Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen aus, teilt Südzucker weiter mit. Die Strafe wird das Ergebnis hier – unter Berücksichtigung einer Rückstellungsauflösung – wohl mit rund 155 Mio. Euro belasten. Das operative Ergebnis für das laufende Geschäftsjahr 2013/14 soll weiterhin bei rund 650 (Vorjahr: 974) Mio. Euro liegen. Beim Umsatz erwarten die Mannheimer 7,6 (Vorjahr: 7,9) Mrd. Euro.

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