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Düsseldorf erringt Teilerfolg im Holzlieferstreit

Im Holzlieferstreit mit dem österreichischen Sägeunternehmen Klausner hat die nordrhein-westfälische Landesregierung einen Teilerfolg erzielt.

Lesezeit: 1 Minuten

Im Holzlieferstreit mit dem österreichischen Sägeunternehmen Klausner hat die nordrhein-westfälische Landesregierung einen Teilerfolg erzielt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch, dass auch ein früheres, rechtkräftiges Urteil das zuständige Landgericht Münster nicht daran hindern kann, aus der mittlerweile erfolgten Feststellung, die Konditionen der Lieferverträge gewährten eine unerlaubte staatliche Beihilfe, „sämtliche Konsequenzen aus diesem Verstoß zu ziehen“.

Hintergrund ist eine jahrelange Auseinandersetzung: Nachdem der Orkan „Kyrill“ enorme Sturmschäden in Nordrhein-Westfalen verursacht hatte, sagte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung Klausner die jährliche Lieferung von 500 000 Fm Fichtenstammholz unter sehr günstigen Konditionen zu. Der Vertrag war 2007 vom Landwirtschaftsministerium unter Leitung des CDU-Politikers Eckhard Uhlenberg geschlossen worden. Im Jahr 2009 erklärte das Land den Rücktritt von dem Rahmenkaufvertrag.

Nach Klage der Klausner-Gruppe stellte das Oberlandesgericht Hamm Ende 2012 jedoch fest, dass die Verträge weiter gelten. Die Frage, ob die Konditionen eine unerlaubte staatliche Beihilfe darstellen, wurde damals nicht untersucht. Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes  R e m m e l  begrüßte die EuGH-Entscheidung als Etappensieg. Das Land werde sich nun auf das weitere Verfahren vor dem Landgericht Münster konzentrieren. AgE

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