Der russische Föderale Dienst für Veterinärrechtliche und Phytosanitäre Kontrolle (ROS) hat den deutschen Behörden mitgeteilt, dass ab dem 11. Februar 2013 eine befristete Sperre für die Lieferung von verzehrfertigen Fleischerzeugnissen und Milcherzeugnissen von Unternehmen aus Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verhängt wird.
Von der Sperre sind 56 Milchverarbeiter und 28 Fleischverarbeitungsbetriebe betroffen. Eine Inspektion Im Herbst 2012 habe gezeigt, dass in Deutschland kein Veterinärsystem zur Überwachung der Herkunft der Rohwaren, die für Fleischfertigerzeugnisse eingesetzt werden, existiere. Das Fehlen eines solchen Systems gestattet es den verarbeitenden Unternehmen, Rohwaren von Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten zu verwenden, die nicht für die Ausfuhr tierischer Erzeugnisse in die Russische Föderation zugelassen sind.
Nach Angabe des ROS seien darüber hinaus weitere russische veterinär- und hygienerechtlichen Anforderungen in den kontrollierten Betrieben nicht eingehalten werden.