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Notstromaggregate in Ställen sind Plicht

Rinderhalter müssen noch in diesem Jahr Notstromaggregate für ihre Ställe anschaffen, sofern sie die Futter- und Wasserversorgung bei Stromausfällen nicht gewährleisteten können. Das fordert der neue Leitfaden für Qualität und Sicherheit (QS), der seit Jahresbeginn gilt.

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Rinderhalter müssen noch in diesem Jahr Notstromaggregate für ihre Ställe anschaffen, sofern sie die Futter- und Wasserversorgung bei Stromausfällen nicht gewährleisteten können. Das fordert der neue Leitfaden für Qualität und Sicherheit (QS), der seit Jahresbeginn gilt. Die Installation von Alarmanlagen, die den Landwirt bei Stromausfällen warnen, ist in den neuen Leitfäden ebenfalls vorgeschrieben.


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Auf diese Weise soll die Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser sichergestellt werden. Auch elektrische Lüftungssysteme in entsprechenden Ställen müssen durch Notstromaggregate betrieben werden können.


Die Notstromaggregate und Alarmanlagen sind in technisch erforderlichen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen, teilte der Bundesverband der Maschinenringe mit.

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