Höhere Auflagen und damit Kosten, mehr Kontrollen und damit auch mehr Bürokratie – Das droht Landwirten, die künftig ein neues Silo bauen wollen. Das Umweltministerium bereitet gerade eine neue Verordnung vor, die vermutlich im nächsten Jahr verabschiedet wird. Obwohl die Landwirtschaft laut Dr. Hansjörg Nussbaum vom Landwirtschaftszentrum Baden-Württemberg in Aulendorf nur für einen sehr geringen Teil der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen verantwortlich sei, betreffen die schärferen Auflagen vor allem die Landwirtschaft.
Wer derzeit den Bau eines neuen Silos oder eines Güllebehälters vorbereitet, sollte sich deshalb schon jetzt auf die höheren Auflagen einstellen. Geplant sind folgende Auflagen:
- Neue Güllebehälter sollen künftig mit Leckage-Erkennung ausgestattet werden. Diese Auflage gilt auch für unterirdische Anlagen wie Güllekanäle, Güllegruben oder Sickersaftbehälter.
- Sicherheitstechnisch wichtige Arbeiten am Silo müssen künftig von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Vermutlich werden für die verwendeten Materialien auch baurechtliche Verwendungsnachweise gefordert.
- Wenn Freigärhaufen länger als sechs Monate an einer Stelle angelegt werden, gelten sie als "ortsfeste" Anlage. Daher müssen wie bei Fahrsilos Sickersaft und Schmutzwasser aufgefangen werden.
- Siloanlagen sollen künftig alle zehn Jahre auf ihre Dichte und ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. In Wasserschutzgebieten sogar alle fünf Jahre. Ratsam sei, so Dr. Hansjörg Nussbaum, die Anlage jedes Jahr selbst zu kontrollieren und das Ergebnis zu protokollieren.
- Für bestehende Siloanlagen und Güllebehälter soll eine zehnjährige Übergangsfrist gelten. Darauf könne man sich laut Nussbaum aber nicht in jedem Falle verlassen, denn wenn bei Kontrollen Mängel festgestellt würden, müssten diese sofort behoben werden. (sl)