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„top agrar wird nicht einknicken“

Das angedrohte Verbot von aktuellen Milchpreisvergleichen durch das Bundeskartellamt ist ein EU-weit beispielloser Schlag gegen die Markttransparenz, gegen die Pressefreiheit und gegen die 90.000 Milcherzeuger in Deutschland. Das erklärte top agrar-Chefredakteur Berthold Achler gegenüber Milchbauern und Beratern in Münster.

Lesezeit: 2 Minuten

Das angedrohte Verbot von aktuellen Milchpreisvergleichen durch das Bundeskartellamt ist ein EU-weit beispielloser Schlag gegen die Markttransparenz, gegen die Pressefreiheit und gegen die 90.000 Milcherzeuger in Deutschland. Das erklärte top agrar-Chefredakteur Berthold Achler gegenüber Milchbauern und Beratern in Münster.

 

Die top agrar-Redaktion werde nicht voreilig einknicken, sondern werde alles daran setzen, dass die Milcherzeuger in Deutschland auch weiterhin aktuell und umfassend über alle Entwicklungen am Milchmarkt informiert werden, versicherte der Agrarjournalist. In letzter Konsequenz müsse man darüber nachdenken, die deutschen Bauern von europäischen Nachbarländern aus über das Internet zu informieren.

 

Die Haltung der Kartellwächter stehe eindeutig im Widerspruch zur Bundesregierung und der EU-Kommission, die sich wiederholt für mehr Markttransparenz ausgesprochen hätten, kritisierte Achler. Das Kartellamt schwäche erneut die Milcherzeuger. So habe man es zugelassen, dass ein einziger Discounter über 50 % der H-Milch in Deutschland verkauft und die Milchpreise bundesweit diktiert. Nun wolle die Behörde untersagen, dass der einzelne Milcherzeuger erfährt, welche Milchpreise seine Nachbarmolkereien bezahlen.

 

Das Argument des Kartellamtes, man wolle auf diese Weise die Preisinformation von Molkereien und Lebensmittelhandel verhindern, bezeichnet Achler als realitätsfremd. Beide verfügten über bessere Informationsnetze als die Landwirtschaft. Offenbar habe das Kartellamt in diesen Fragen nicht die allerbesten Ratgeber.

 

Achler erinnerte daran, dass top agrar bereits 1989 auf ausdrücklichen Wunsch der Milcherzeuger den ersten bundesweiten Milchpreisvergleich eingeführt habe. Damals noch gegen den entschiedenen Widerstand einzelner Molkereien. Die Rechtsmäßigkeit des top agrar-Milchpreisvergleiches sei sogar gerichtlich bestätigt worden.

 

Heute erstelle das Agrarmagazin monatlich aktuelle Preisvergleiche im Heft und im Internet, sowie einen Jahres-Milchpreisvergleich von über 100 Molkereien. „Diese Arbeit sehen wir vom Presserecht gedeckt“, versichert Achler, „das wird das Kartellamt kaum aushebeln können.“

 

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