Das Landvolk Niedersachsen geht derzeit in einer Arbeitsgruppe des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums den Gründen nach, warum einzelne Landwirte tragende Rinder zur Schlachtung geben. Halter von weiblichen Rindern sollten sich vor dem Schlachttermin vergewissern, dass die Tiere nicht tragend sind, rät der Verband in einer Pressemitteilung.
Nur in begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei nicht behandelbaren Eutererkrankungen, sollten die Landwirte den Schlachthof vorab informieren. Der Verband sei daher mit der Fleischwirtschaft im Gespräch, um dies über entsprechende Begleitpapiere sicherzustellen. Der Schlachthof könne sich dann gezielt auf die Schlachtung dieses Tieres vorbereiten.