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EU-Rat verschiebt Entscheidung zur Superabgabe

In Luxemburg hat sich der Rat der EU mit dem Milchmarkt beschäftigt. Insbesondere ging es um die Auswirkungen des Milchpakets auf die Milcherzeuger sowie die Milchproduktion in benachteiligten Regionen. Die Lage auf dem Milchmarkt ist demnach weiter günstig und auch die Aussichten sollen mittelfristig gut bleiben.

Lesezeit: 2 Minuten

In Luxemburg hat sich der Rat der EU Anfang der Woche unter der Leitung von Georgios Karasmais mit dem Milchmarkt beschäftigt. Insbesondere ging es um die Auswirkungen des Milchpakets auf die Milcherzeuger sowie die Milchproduktion in benachteiligten Regionen.



So stellt der aktuelle Bericht fest, dass die Lage auf dem Milchmarkt weiter günstig ist und die Aussichten auch mittelfristig gut bleiben. Nur die extremen Preisschwankungen könnten die Freude etwas trüben.



Inzwischen hätten fast alle Mitgliedsstaaten das Milchpaket in ihrer nationalen Gesetzgebung berücksichtigt und Kriterien zur Anerkennung von Erzeugergenossenschaften aufgestellt. Allerdings sei es noch zu früh, positive Auswirkungen auf die benachteiligten Gebieten erkennen zu können.



Weiter stellt der Bericht fest, dass die geplante Marktbeobachtungsstelle derzeit von den Dienststellen der Kommission umgesetzt werde. Diese Abteilung soll künftig den Markt beobachten und quantitative sowie qualitative Instrumente empfehlen. Ein weiteres Ziel sei, das Marktbewusstsein zu stärken und bei Geschäftsentscheidungen zu helfen.



Heiß diskutiert wird nach wie vor das Thema Superabgabe. Bekanntlich steht die Forderung im Raum, die Strafen wegen der guten Marktlage zu senken. Laut Rechtsauffassung des Bundeslandwirtschaftsministerium fehlt für die Abführung einer möglichen Superabgabe für das Milchquotenjahr 2014/2015 ohnehin die rechtliche Grundlage. Es bestehe nach der ersatzlosen Aufhebung der milchquotenrechtlichen Bestimmungen zum 31.3.2015 keine ausreichende gesetzliche Basis für die Durchführung der EU-Milchquotenregelung, argumentiert Berlin. Die EU-Kommission kontert dagegen, dass Strafzahlungen wegen Überlieferung der Milchquote auch im letzten Quotenjahr 2014/2015 rechtens seien.



Österreichs Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter wiederholte unterdessen seine Forderung, dass die Änderung der Fettkorrektur jetzt am einfachsten umsetzbar sei. Einige Länder sind jedoch der Auffassung, dass die 2008 beschlossenen Regeln strikt bis zum Ende der Quotenregelung befolgt werden müssten, um eine Verzerrung zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund entschied der Rat, bei dieser Frage noch keine Entscheidung zu treffen. Die griechische Präsidentschaft soll sich mit dem Thema beschäftigen.

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