Die grünen Länderagrarminister erneuern vor der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) Ende der Woche ihre Forderung nach einer EU-weiten Milchmengenreduktion. Sie soll spätestens im September 2016 erfolgen. Ein weiterer Schwerpunkt der Sonder-AMK werden die Lieferbeziehungen sein.
Die grünen Agrarminister aus sechs Bundesländern haben zur am Freitag statt findenden Sonder-AMK in Brüssel einen gemeinsamen Antrag vorbereitet. Darin erneuern sie ihre Forderung nach einer zeitlich befristeten entschädigungslosen Mengenbegrenzung für Milch auf EU-Ebene. „Die Umsetzung einer obligatorischen Mengenanpassung muss spätestens im September 2016 erfolgen“, heißt es in dem Antrag, der top agrar vorliegt. Alle weiteren Hilfsmaßnahmen müssten dem Ziel der Mengenanpassung dienen, fordern sie weiter.
Agrarmarktstrukturgesetz reicht Grünen nicht aus
Die von der Bundesregierung in Kraft gesetzte Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes und der entsprechenden Verordnung, begrüßen die sechs grünen Agrarminister aus Niedersachsen, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Damit seien erste Teile der erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der schweren Milchkrise umgesetzt worden, schreiben sie in ihrem Antrag. Diese Änderungen allein würden laut den grünen Agrarministern „keinesfalls zu einer spürbaren Entspannung der Marktlage beitragen, da diese nicht an der Hauptursache der Milchkrise, den zu großen Milchmengen, ansetzen“.
Ausnahmeregeln für Genossenschaften stehen in Frage
Ein weiterer bedeutender Diskussionspunkt werden auf der Sonder-AMK außerdem die Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien sein. Bereits bei der AMK im April in Göhren-Lebbin hatten die Agrarminister in ihrem Beschluss eine EU-weite Änderung der Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse gefordert. Im dafür zuständigen Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung müssten die Ausnahmeregelungen für Genossenschaften sowie die freie Verhandelbarkeit aller Vertragsbestandteile gestrichen werden, schrieben sie im April in ihr Protokoll. Auf diese Forderung weist insbesondere der Initiator der Sonder-AMK, der SPD-Agrarminister Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern im Vorfeld des Treffens hin. Auch Bundesagrarminister Christian Schmidt von der CSU schließt sich mittlerweile der Kritik am Artikel 148 an. Es sei „notwendig“, sich die Ausnahmeregelungen für Genossenschaften im Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung noch einmal anzuschauen, sagte er kürzlich.
Sonder-AMK und EU-Agrarrat entscheiden über weitere Hilfen
Die Sonder-AMK mit dem Bundes- und den Länderagrarministern findet am Freitag, den 15. Juli in Brüssel statt. Geladen zu dem Treffen sind auch EU-Agrarkommissar Phil Hogan und der französische Agrarminister Stéphane Le Foll. Am Montag drauf, den 18. Juli, folgt der nächste EU-Agrarministerrat in Brüssel. Dort will EU-Kommissar Hogen den versammelten Agrarministern der EU-Mitgliedstaaten einen Vorschlag für ein zweites Hilfspaket für die Landwirtschaft machen.