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Juncker erteilt EMB eine Absage

Jean-Claude Juncker, Präsident der EU-Kommission, hat einer staatlich überwachten Mengensteuerung des europäischen Milchmarktes eine Absage erteilt. Das machte er in einer Antwort auf einen offenen Brief des European Milk Board (EMB) deutlich.

Lesezeit: 2 Minuten

Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, hat einer staatlich überwachten Mengensteuerung des europäischen Milchmarktes eine Absage erteilt. Das machte er in einer Antwort auf einen offenen Brief des European Milk Board (EMB) deutlich.

 

Juncker schreibt, es sei von allerhöchster Wichtigkeit, dass der Dialog zwischen der Kommission und den Interessenträgern stets konstruktiv geführt werde und auf realistischen Lösungsansätzen beruhe. Diese Vorschläge müssten von den Stakeholdern unterstützt werden und mit den Entscheidungen des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten über die Zukunft des Milchsektors in Einklang stehen.

 

„Ich möchte betonen, dass ihr Standpunkt zur Regulierung des Milchmarkts von den Hauptakteuren des Sektors nicht geteilt wird“, stellt Juncker fest. Ferner befinde sich die EMB-Position im Widerspruch zu den Entscheidungen, die der Gesetzgeber 2013 während der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik gefällt habe.

 

Der Luxemburger ruft EMB-Präsident Romuald Schaber zu einem konstruktiven Dialog auf. Juncker versichert, dass die Entwicklungen auf dem Milchmarkt für die Kommission von höchster Wichtigkeit seien. Er erinnert an das im September vorgestellte Paket über 500 Mio. Euro, das zu einem großen Teil Milcherzeugern zugutekommen sollte, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die Kommission nehme ihre Verantwortung gegenüber Landwirten sehr ernst und sei bereit, die notwendigen Mittel als Unterstützung zu leisten. Alle Maßnahmen des Hilfspakets seien umgesetzt worden.

 

Das EMB hatte im November 2015 in einem offenen Brief an Juncker die Absetzung von EU-Agrarkommissar Phil Hogan gefordert. Der Verband wirbt seit geraumer Zeit für ein „Marktverantwortungsprogramm“, bei dem produktionsstarke Erzeuger im Krisenfall mit Strafzahlungen belegt werden könnten, wohingegen eine freiwillige Drosselung vergütet würde.

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