Für Milchkühe und Mastrinder wird es vorerst keine Haltungsverordnung geben. Das hatten Tierschutzorganisationen im vergangenen Jahr vom Gesetzgeber gefordert (top agrar berichtete). Mit zusätzlichen nationalen Vorschriften bestehe das Risiko den Wettbewerb zu verzerren und Tierschutzprobleme ins Ausland verlagern.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Damit erteilte die Bundesregierung der Forderung der Grünen eine Absage, die Regelungsbereich der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu verschärfen und unter anderem auf Milchkühe und Mastbullen auszuweiten.
Der Erlass zusätzlicher nationaler Vorschriften über das Unionsrecht hinaus berge grundsätzlich das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen und das Risiko der Verlagerung von Tierschutzproblemen in das Ausland durch Abwanderung der betroffenen Wirtschaftszweige. Vor diesem Hintergrund setze sich das Bundeslandwirtschaftsministerium vor allem auf EU-Ebene für den Erlass europäischer Regelungen für mehr Tierschutz und die Weiterentwicklung des bestehenden Rechts ein. Entsprechende Initiativen seien gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden und Schweden erfolgt.
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