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Krisengipfel Bayern: Das sind die Forderungen

Als Ergebnis des Landwirtschaftsgipfels in der Staatskanzlei Bayern vom gestrigen Montag hat der Ministerrat ein Forderungspapier der Staatsregierung zur Agrarmarktkrise beschlossen. Hierzu hatten auch die teilnehmenden Verbände Zustimmung geäußert.

Lesezeit: 2 Minuten

Als Ergebnis des Landwirtschaftsgipfels in der Staatskanzlei Bayern vom gestrigen Montag hat der Ministerrat ein Forderungspapier der Staatsregierung zur Agrarmarktkrise beschlossen. Hierzu hatten auch die teilnehmenden Verbände Zustimmung geäußert.


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Die Staatsregierung fordert auf Initiative von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner eine Kombination aus Soforthilfen und mittelfristig wirksamen Instrumenten. Neben Maßnahmen auf Ebene der EU und des Bundes sollen im Rahmen der neuen Doppelhaushaltes 2017 / 2018 auch bayerische Leistungen zum Beispiel beim KULAP (Kulturlandschaftsprogramm) und beim Vertragsnaturschutz ausgebaut werden.

 

Im Folgenden das Forderungspapier im Wortlaut:

 

Agrarmarktkrise – Forderungen der Bayerischen Staatsregierung

 

Die Landwirtschaft befindet sich derzeit in einer tiefen Marktkrise, gleichzeitig werden die steigenden Anforderungen durch Gesetze und Verwaltungsvorgaben als zunehmend belastend empfunden. Die Bürokratie muss daher auf allen Ebenen eingedämmt werden (Ziel: keine neuen Regelungen).

Für den Milchmarkt werden derzeit die rechtlichen Instrumente auf EU- und Bundesebene für ein Mengenmanagement durch die Branche selbst geschaffen, die es vorrangig zu nutzen gilt. Sollten spürbare Reaktionen ausbleiben, muss die EU eine zeitlich befristete, entschädigungslose Mengenbegrenzung umzusetzen.

Die Bayerische Staatsregierung fordert daher sowohl Soforthilfen als auch innerhalb der Wertschöpfungskette strukturell wirksame Maßnahmen:

 

An die EU gerichtet ein Maßnahmenpaket mit 1 Mrd. Euro:

1. Liquiditätshilfen an die Betriebe, gekoppelt an eine Reduzierung der Milcherzeugung

2. Ausdehnung der Intervention und Ergänzung des Sicherheitsnetzes um mengenwirksame marktwirtschaftliche Ansätze

3. Exportmarktaktivitäten in aufnahmefähige Drittlandsmärkte sowie Beihilfen zum Einsatz von Milchprodukten in Lebens- und Futtermitteln

4. Bereitstellung von EU-Lebensmitteln in Krisenbrennpunkten

5. Exportsicherungskredite (Hermesbürgschaften) für Exporteure

 

An den Bund gerichtet:

6. Finanzielles Soforthilfepaket mit 2 x 100 Mio. Euro Erhöhung des Bundeszuschusses zur LUV und 300 Mio. Euro Ergänzungszahlung auf Dauergrünland und Ackerfutter für Milchviehbetriebe, die ihre Milchmenge zurückführen (rd. 40 €/ha)

7. Steuerliche Hilfen in Form einer steuerfreien Risikoausgleichrücklage oder mehrjährigen Gewinnglättungsmöglichkeit sowie eines Freibetrags zur Schuldentilgung

8. Anpassung des Agrarmarktstrukturgesetzes an die Möglichkeiten des EU-Rechts zur Angebotssteuerung durch Erzeuger- und Branchenorganisationen

9. Unbefristete Verlängerung des Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis

 

Bayerns Beitrag(vorbehaltlich Verhandlungen zum kommenden DHH):

10. Erhöhung der KULAP-Mittel um 68 Mio. Euro sowie beim Vertragsnaturschutz um 10 Mio. Euro

11. Verstärkung der Hilfen zur Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstall- und Weidehaltung um 2 x 5 Mio. Euro

12. Entlastung der Ferkelerzeuger durch Zuschüsse bei den Beiträgen zur Tierseuchenkasse um rd. 3 Mio. Euro

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