Gerade in der aktuell schwierigen Situation am Milchmarkt mit einem Überangebot und daraus resultierend niedrigen Preisen bieten Molkereigenossenschaften den beteiligten Milchbauern ein Höchstmaß an Sicherheit. Das berichtet der Genossenschaftsverband.
In der politischen und öffentlichen Diskussion würden die Vorteile und Besonderheiten von Genossenschaften jedoch kaum eine Rolle spielen. Der Genossenschaftsverband möchte das ändern und klärt über die Besonderheiten auf.
Die Form der Genossenschaft ermögliche insbesondere kleinen Milcherzeugern und der bäuerlichen Landwirtschaft zahlreiche Vorteile. Dazu gehörten beispielsweise:
- Als Erzeugergemeinschaften sind bei Molkereigenossenschaften die Lieferbeziehungen zwischen Mitgliedern und ihrer Genossenschaft darauf ausgerichtet, den satzungsgemäßen Zweck der gemeinschaftlichen Vermarktung der Milch zu erfüllen
- Die Vollabnahmepflicht schafft Planbarkeit und Sicherheit insbesondere für kleine und geographisch abgelegene Milcherzeuger, die ohne ihre Genossenschaft die Milch weitaus schwieriger allein vermarkten könnte
- Erzielte Erlöse der gemeinsam vermarkteten Erzeugnisse werden an die Mitglieder in Form des Milchgelds ausgeschüttet. Rücklagen dienen der Weiterentwicklung des gemeinsamen Geschäftsbetriebs
- Die Genossenschaft legt in Selbstverantwortung die Lieferbedingungen für die Milcherzeuger fest. Dabei gehört die Molkerei als Genossenschaft den Mitgliedern, also den Milcherzeugern
- Die Landwirte entscheiden als Mitglieder über die strategische Ausrichtung der genossenschaftlichen Molkerei und wählen direkt oder mittels Vertreter aus ihrer Mitte Vorstand und Aufsichtsrat. Große und kleine Erzeuger werden dabei gleichbehandelt
Eine Zusammenfassung des Genossenschaftsverbandes über die Vorteile und Alleinstellungsmerkmale von Molkereigenossenschaften mit weiteren Erläuterungen wie beispielsweise zum Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) finden Sie
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