Einen Apell an die Rinderhalter, von der 230 kg N-Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen, richtete jetzt Dirk Albers von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf einer Tagung in Rendsburg.
Erlaubt sind generell 170 kg Stickstoff (N) aus organischem (org.) Material pro Hektar. Mit einer Ausnahmegenehmigung können Landwirte diese Obergrenze auf 230 kg N org. anheben. Allerdings läuft diese Sonderregelung Ende diesen Jahres aus. Ob es zu einer Verlängerung kommt, ist derzeit noch offen. "Wir bekommen in Brüssel aber nur eine Verlängerung durch, wenn möglichst viele Landwirte die Sonderregelung mit 230 kg N auch nutzen!", sagte Albers auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Rinderspezialberatungsringe Schleswig-Holstein.
Albers sieht mehrere Vorteile: Um bei steigenden Kosten (inbs. Flächenkosten) rentabel zu wirtschaften, müsse die Produktivität der Fläche steigen. Zudem nehme der "Nährstoffdruck" vor allem in reingen Grünlandbetrieben deutlich zu.
Auch die ersten Zwischenergebnisse von Praxiserhebungen in Niedersachsen sind laut Albers positiv: Die 230 kg org. N-Variante brachte 14,2 bis 23,3 % Mehrertrag als die 170 kg org. N-Variante – bei gleichem Gesamt-Stickstoff-Niveau. Zum Teil kam es allerdings zu N-Überschüssen. Diese waren allerdings in den 170 kg N-Varianten am höchsten! Bei den 230 kg N-Varianten ließ sich ein Ertragseffekt nachweisen.
Albers schätzt, dass die Sonderregelung besonders für die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wichtig ist. "In Niedersachsen rechnen wir mit 500 bis 600 Anträgen in diesem Jahr", sagte Albers. In anderen Bundesländern soll das Interesse aber (noch) gering sein.