Das Schlachten von Rindern im letzten Drittel der Trächtigkeit soll verboten werden. Das fordert die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ute Vogt. Dazu wolle ihre Fraktion noch in dieser Legislaturperiode das Tierschutzgesetz novellieren.
Begründet wird das geplante Verbot mit dem Hinweis, dies sei der schnellste Weg, die Anliegen umzusetzen. Eine Abgabe von Rindern im letzten Drittel der Trächtigkeit zu anderen Zwecken als zur Schlachtung soll weiter zulässig sein, etwa im Zuge eines Besitzerwechsels. Auch der Transport in andere Betriebe oder auf die Weide soll nicht betroffen sein. Erlaubt bleiben sollen zudem Schlachtungen zur Tierseuchenbekämpfung sowie Nottötungen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte dazu, er räume dem Vollzug bestehender Gesetze Vorrang gegenüber Verschärfungen ein. Der CSU-Politiker sagte, dass weitere Verbesserungen im Tierschutz durch freiwillige Vereinbarungen zumeist schneller zu erreichen seien als durch Gesetzesänderungen. (AgE)
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